Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2022/125
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen (Beschlussvorlage-Nr.: 2022/041-01) neben den Ratsmitgliedern nunmehr auch den Ortsratsmitgliedern und den Ortsvorsteher*innen bei Teilnahme am allgemeinen Ratsinformationssystem
(ALLRIS) zusätzlich zur allgemeinen Aufwandsentschädigung einmalig je Kommunalwahlperiode 100,00 Euro zu zahlen. Die alte Satzung ist deshalb neuzufassen.
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Verdienstausfall.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 3.800,00 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 3.800,00 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 3.800,00 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung über Aufwandsentschädigungen...ab 01.01.2016 (71 KB) |