Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2022/125  

Betreff: Satzung über Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Verdienstausfall der Gemeinde Hohenhameln
hier: Neufassung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:FD 10 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen (Beschlussvorlage-Nr.: 2022/041-01) neben den Ratsmitgliedern nunmehr auch den Ortsratsmitgliedern und den Ortsvorsteher*innen bei Teilnahme am allgemeinen Ratsinformationssystem

(ALLRIS) zusätzlich zur allgemeinen Aufwandsentschädigung einmalig je Kommunalwahlperiode 100,00 Euro zu zahlen. Die alte Satzung ist deshalb neuzufassen. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten und Verdienstausfall.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0,00

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

3.800,00

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

3.800,00

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

3.800,00

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über Aufwandsentschädigungen...ab 01.01.2016 (71 KB)