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Vorlage - 2023/029
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Gemäß Ratsbeschluss vom 27.01.2022 (s. Beschlussvorlage 2021/105-1) wurde ein Planungsbüro mit der Konzepterstellung zur Überplanung der zentralen Bushaltestelle (einschließlich des barrierefreien Umbaus) in Mehrum beauftragt.
Bei der Überplanung hat sich herausgestellt, dass die Errichtung von barrierefreie Haltestellen für alle verkehrenden Buslinien inkl. der Überschneidungen von Pausenzeiten der Üstra-Linie H 800 bei einem 15-Minutentakt auch unter Hinzuziehung der gesamten gemeindeeigenen Grundstücksfläche nicht möglich ist.
Bei der Vorstellung der verschiedenen nicht aufgabenlösenden Optionen hat der Ortsrat Mehrum den Vorschlag unterbreitet, den Mehrumer Festplatz als von den Haltestellen örtlich getrennten Pausenplatz und Wendeschleife zur Verfügung zu stellen und das alljährliche Schützenfest auf den Parkplatzflächen vor der Sporthalle durchzuführen.
Im Rahmen einer Voruntersuchung des beauftragten Planungsbüros König aus Braunschweig wurde die verkehrliche Machbarkeit nachgewiesen und die zentrale Bushaltestelle gemäß der anliegenden Planung und Kostenschätzung überarbeitet.
Hierbei erfolgt eine geringe Verschwenkung der Bushaltestelle in westliche Richtung. Infolge der zu befestigenden Schleppkurvenbereiche der größtmöglichen und zumindest bei der Üstra regelmäßig eingesetzten Gelenkbusse entfällt der nördliche Grünbereich und die bisherigen Standorte von Wartehäuschen und Schaukasten.
Die Fläche der Verkehrsinsel zwischen Haltestelle und Hauptstraße könnte dagegen vergrößert werden und wird in der Gestaltung in der weiteren Planung unter Einbezug des Ortsrates Mehrums geplant und dient als Ersatzfläche der wegfallenden Grünfläche und des Baumes. Die Förderfähigkeit dieser Teilmaßnahme steht jedoch noch nicht fest.
Es sollte für die geplante Umbaumaßnahme der zentralen Haltestelle in Mehrum ein Förderantrag bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und dem Regionalverband Großraum Braunschweig gestellt werden. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten wird erst nach Zugang des Förderbescheides feststehen.
Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Hämelerwald dient jetzt zusätzlich als Ausstiegshaltestelle der Linie H 800. Sofern hier eine Verlängerung der Haltestelle von derzeit 12,00 m auf 18,00 m zwingend erforderlich werden sollte, könnte dafür ein weiterer Förderantrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.
In einer Videokonferenz mit der Üstra und der Region Hannover wurde festgelegt, dass dem Umbau der zentralen Haltestelle seitens Üstra und Region Hannover unter der Maßgabe zugestimmt wird, dass ohne Kostenbeteiligung der Vorgenannten eine Wendeschleife und Pausenstelle für zwei Gelenkbusse im Bereich des Festplatzes im Kreuzungsbereich Triftstraße / An der Sporthalle errichtet wird. Die grobe Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt rund 125.000 €. Eine Kostenbeteiligung hat die Region Hannover bereits abgelehnt, da die Baumaßnahme außerhalb der Region Hannover ausgeführt wird. Eine Förderung aus dem ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen wird hierfür voraussichtlich nicht möglich sein.
Eine Kostenbeteiligung könnte somit nur durch den Regionalverband Großraum Braunschweig erfolgen. Hier nimmt die Gemeindeverwaltung Gespräche auf. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Regionalverband Großraum Braunschweig eine Anlage ohne Erfordernis für eigene Nahverkehrsanbieter nicht unterstützen wird.
Ohne Anlage einer Pausen- und Wendeschleife stellt die Üstra den Anschluss der Ortschaft Mehrum zur Disposition. Der Betrieb der Endhaltestelle Mehrum ist an die Verfügbarkeit eines Pausenplatzes gekoppelt.
Zur Planung und baulichen Umsetzung der Pausen- und Wendeanlage wird verwaltungsseitig nach Klärung der Finanzierung eine eigenständige Beschlussvorlage erstellt.
- Die Gemeindeverwaltung stellt einen Förderantrag als Einzelmaßnahme zur barrierefreien Umgestaltung der zentralen Bushaltestelle in Mehrum gemäß der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Planungsbüros König aus Braunschweig.
- Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Umgestaltung der Grüninsel zwischen Hauptstraße, Triftstraße und Haltestelle als Ersatz für wegfallende Grünflächen wird in der Planung mit dem Ortsrat Mehrum abgestimmt.
- Nach Vorlage der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Über die Planung und bauliche Umsetzung der Pausen- und Wendeanlage wird nach Klärung der Finanzierung durch die Gemeindeverwaltung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 20.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 350.000,- € | bei Produkt | 547100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 180.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | Erläuterung s. unten |
| bei Sachkonto | 547100 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die Gegenfinanzierung teilt sich wie folgt auf: Haltestelle Triftstraße West LNVG: 75% der zuwendungsfähigen Kosten, davon 5% nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Regionalverband Großraum Braunschweig: 12,5% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Summe der zuwendungsfähigen Kosten wird erst nach Zugang des Förderbescheides feststehen. Die Errichtung der Pausen- und Wendeschleife wird aller Voraussicht nach nicht unterstützt oder gefördert. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine separate Beschlussvorlage eingereicht |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 44a Lageplan Bushaltestelle Mehrum - Vorplanung (776 KB) |