Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/030
|
|
Um Gewissheit hinsichtlich Haftungsfragen seitens der Gemeinde Hohenhameln im Falle eines auftretenden Schadensfalls im Freibad "Pfannteich" zu erlangen, wurde Kontakt zur Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB) aufgenommen und ein Gutachten zur Beurteilung der derzeitigen Situation in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass der Badebetrieb, wie er derzeit ausgeführt wird, nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Als Lösungsalternativen kommen der Betrieb als öffentliches Naturfreibad oder als Badestelle in Betracht.
Als Badleitung ist ein Schwimmmeister / Fachangestellter für Bäderbetriebe als Fachkraft einzusetzen oder eine Person einer Wasserrettungsorganisation mit vergleichbarer Qualifikation. Zusätzlich sind in ausreichender Anzahl Wasseraufsichtskräfte vorzuhalten, z. B. Rettungsschwimmer.
Für den Betrieb eines öffentlichen Naturfreibades lässt sich feststellen, dass die aktuelle Anzahl und Qualifikation des Aufsichtspersonals nicht ausreichend ist. Folglich kann bei einem Unfall eine schnelle Handlungsfähigkeit sowie Risikominimierung nicht gewährleistet werden. Ein Betrieb ohne die erforderliche Anzahl an qualifizierten, rettungsfähigen Wasseraufsichtskräften stellt eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar und ist nicht zulässig. Die Konsequenz ist in der Regel eine zivil- und strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen, wozu auch die die Gemeinde Hohenhameln als Eigentümerin zählt.
Wie gutachterlich festgestellt wurde, ensprechen sowohl der Sprungturm als auch das Sprungbrett nicht mehr den erforderlichen Richtlinien. Es wurden grobe Mängel am Zugang und Schutzgeländer des Sprungturms festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass die Sprunganlage nicht den Anforderungen genügt, muss die Anlage abgebaut werden.
Voraussetzung für die Umwandlung in eine Badestelle ist der freie Zugang zum Gelände, ohne dass ein Eintrittsentgelt erhoben wird und keine badspezifischen Attraktionen bestehen. Folglich müssen insbesondere die beiden Wasserrutschen, die Sprunganlage einschließlich des Sprungbrettes sowie die Badeinsel entfernt und der Steg mit einem Geländer versehen werden.
Für die anstehende Badesaison können die Voraussetzungen für eine Umwandlung in ein öffentliches Naturfreibad nicht erfüllt werden. Um in der Badesaison 2023 überhaupt zeitgerecht zu öffnen, ist der Pfannteich ab sofort in eine Badestelle umzuwandeln.
Eine Beurteilung gefährlicher Stellen ist in jedem Fall vorzunehmen und eine entsprechende Beschilderung anzubringen.
Der 2017 über die Betriebsführung geschlossene Pachtvertrag endet unter den Voraussetzungen des § 9.
"Im Falle des völligen oder teilweisen Unterganges aller bzw. einzelner zum Bad gehörender baulicher und technischer Anlagen, durch die die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nicht mehr gewährleistet ist, bei notwendigen substanzerhaltenden Sanierungsmaßnahmen oder bei Vorliegen behördlicher Auflagen, die zu einer völligen bzw. weitgehenden Unbenutzbarkeit des Bades führen, besteht keine Verpflichtung der Verpächterin, diese wiederherzustellen. Sieht die Verpächterin durch schriftliche Erklärung von der Wiederherstellung ab, so endet der Vertrag mit dem Tag, an dem diese Erklärung dem Pächter zugeht. Das Recht der Verpächterin die Anlage auf eigene Kosten wiederherzustellen und den Betrieb fortzusetzen, bleibt davon unberührt."
Das Freibad "Pfannteich" wird ab sofort in eine Badestelle umgewandelt.
Die erforderlichen Maßnahmen für die Umwandlung sind gemäß Gutachten zu veranlassen. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Entfernen des Sprungturms
- Entfernen des 1-Meter-Sprungbrettes
- Entfernen der Badeinsel
- Entfernen der Rutschen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich
- Ausstatten des Steges mit einem geeigneten Geländer
- Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 424206 | |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gutachten_Hohenhameln_Pfannteich (4841 KB) |