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Vorlage - 2023/030  

Betreff: Umwandlung des Freibades "Pfannteich" in eine Badestelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Löhr
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Löhr, Carina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur geändert beschlossen   
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
20.03.2023 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Um Gewissheit hinsichtlich Haftungsfragen seitens der Gemeinde Hohenhameln im Falle eines auftretenden Schadensfalls im Freibad "Pfannteich" zu erlangen, wurde Kontakt zur Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB) aufgenommen und ein Gutachten zur Beurteilung der derzeitigen Situation in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

Das Ergebnis dieses Gutachtens zeigt, dass der Badebetrieb, wie er derzeit ausgeführt wird, nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Als Lösungsalternativen kommen der Betrieb als öffentliches Naturfreibad oder als Badestelle in Betracht.

 

 

Als Badleitung ist ein Schwimmmeister / Fachangestellter für Bäderbetriebe als Fachkraft einzusetzen oder eine Person einer Wasserrettungsorganisation mit vergleichbarer Qualifikation. Zusätzlich sind in ausreichender Anzahl Wasseraufsichtskräfte vorzuhalten, z. B. Rettungsschwimmer.

Für den Betrieb eines öffentlichen Naturfreibades lässt sich feststellen, dass die aktuelle Anzahl und Qualifikation des Aufsichtspersonals nicht ausreichend ist. Folglich kann bei einem Unfall eine schnelle Handlungsfähigkeit sowie Risikominimierung nicht gewährleistet werden. Ein Betrieb ohne die erforderliche Anzahl an qualifizierten, rettungsfähigen Wasseraufsichtskräften stellt eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar und ist nicht zulässig. Die Konsequenz ist in der Regel eine zivil- und strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen, wozu auch die die Gemeinde Hohenhameln als Eigentümerin zählt.

Wie gutachterlich festgestellt wurde, ensprechen sowohl der Sprungturm als auch das Sprungbrett nicht mehr den erforderlichen Richtlinien. Es wurden grobe Mängel am Zugang und Schutzgeländer des Sprungturms festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass die Sprunganlage nicht den Anforderungen genügt, muss die Anlage abgebaut werden.

Voraussetzung für die Umwandlung in eine Badestelle ist der freie Zugang zum Gelände, ohne dass ein Eintrittsentgelt erhoben wird und keine badspezifischen Attraktionen bestehen. Folglich müssen insbesondere die beiden Wasserrutschen, die Sprunganlage einschließlich des Sprungbrettes sowie die Badeinsel entfernt und der Steg mit einem Geländer versehen werden.

Für die anstehende Badesaison können die Voraussetzungen für eine Umwandlung in ein öffentliches Naturfreibad nicht erfüllt werden. Um in der Badesaison 2023 überhaupt zeitgerecht zu öffnen, ist der Pfannteich ab sofort in eine Badestelle umzuwandeln.

Eine Beurteilung gefährlicher Stellen ist in jedem Fall vorzunehmen und eine entsprechende Beschilderung anzubringen.

 

Der 2017 über die Betriebsführung geschlossene Pachtvertrag endet unter den Voraussetzungen des § 9.

"Im Falle des völligen oder teilweisen Unterganges aller bzw. einzelner zum Bad gehörender baulicher und technischer Anlagen, durch die die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nicht mehr gewährleistet ist, bei notwendigen substanzerhaltenden Sanierungsmaßnahmen oder bei Vorliegen behördlicher Auflagen, die zu einer völligen bzw. weitgehenden Unbenutzbarkeit des Bades führen, besteht keine Verpflichtung der Verpächterin, diese wiederherzustellen. Sieht die Verpächterin durch schriftliche Erklärung von der Wiederherstellung ab, so endet der Vertrag mit dem Tag, an dem diese Erklärung dem Pächter zugeht. Das Recht der Verpächterin die Anlage auf eigene Kosten wiederherzustellen und den Betrieb fortzusetzen, bleibt davon unberührt."

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das Freibad "Pfannteich" wird ab sofort in eine Badestelle umgewandelt.

Die erforderlichen Maßnahmen für die Umwandlung sind gemäß Gutachten zu veranlassen. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Entfernen des Sprungturms
  2. Entfernen des 1-Meter-Sprungbrettes
  3. Entfernen der Badeinsel
  4. Entfernen der Rutschen im Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich
  5. Ausstatten des Steges mit einem geeigneten Geländer
  6. Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

50.000

bei Produkt

424206

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gutachten_Hohenhameln_Pfannteich (4841 KB)