Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/032
|
|
Mit Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes im Jahr 2016 wurde auch mit dem damaligen Kooperationspartner die Durchführung einer Ferienbetreuung vereinbart.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2016 wurde die Höhe der Betreuungsgebühren auf 120,00 € je Woche festgesetzt. Mit diesem Betrag sollen anteilig die Verpflegungs-, Bastelmaterial- und Personalkosten gedeckt werden.
Erstmal seit Beginn der Corona-Pandemie soll nun in den ersten 2 ½ Wochen der Sommerferien wieder eine Ferienbetreuung über den neuen Kooperationspartner - die VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH - angeboten werden. Dieses Zeifenster ist so gewählt, damit die Bediensteten des VfL auch die Möglichkeit haben, neben der Ferienbetreuung und den Vorbereitungszeiten für das neue Schuljahr ihren Jahresurlaub zusammenhängend in der verbleibenden Zeit der Sommerferien zu nehmen.
Durch das Aussetzen der Ferienbetreuung und der in den letzten Jahren gestiegenen Preise sollte über die Höhe der Betreuungsgebühren noch einmal entschieden werden.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Betreuungsgebühren - gerade im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten - bei 120,00 € je Woche zu belassen, um die Familien nicht noch weiter zu belasten. Dieses positive Signal würde auch dem Gedanken der Kinderfreundlichen Kommune entsprechen.
Die Kosten für die Ferienbetreuung werden weiterhin auf 120,00 € je Woche festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt | 211106 | |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anteilige Abrechnung der Betreuungskosten.
|