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Vorlage - 2023/036
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Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG plant die Errichtung und den Betrieb eines aus insgesamt fünf Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windparks in den Gemarkungen Bierbergen und Stedum.
Die Gemeinde Hohenhameln stellt in diesem Zusammenhang den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“ auf, der u.a. die Art und Lage notwendiger Ausgleichsmaßnahmen, die sich aufgrund der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben, regelt.
Im Zusammenhang mit der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts wurde im Rahmen der Aufstellung der umweltrelevanten Belange und der damit verbundenen Eingriffs- und Ausgleichskonzeption ein Kompensationskonzept erarbeitet.
Konkret soll mit dem berechneten Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild ein Abschnitt der seit langer Zeit geplanten Landschaftsgestaltungsmaßnahme im Flurbereich „Der große Beek“, Gemarkung Soßmar, umgesetzt werden mit der Zielsetzung, Naturschutz, Hochwasserschutz und Naherholung zu verbinden.
Der beigefügte städtebauliche Vertrag sollte abgeschlossen werden, damit die Kostenübernahme für die Kompensationsmaßnahmen durch den Betreiber geregelt ist.
Die Untere Naturschutzbehörde des LK Peine hat dem Vertrag zugestimmt.
Die Gemeinde Hohenhameln schließt den beigefügten städtebaulichen Vertrag über die Kostenübernahme für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, mit der Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |||||||||||||
Die Aufgabe ist | |||||||||||||
freiwillig | |||||||||||||
Pflichtaufgabe | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Städtebaulicher Vertrag Kostenübernahme Große Beek (287 KB) |