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Vorlage - 2022/120-01
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In der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 01.12.2022 wurde die Beschlussempfehlung zur Vorlage Nr. 2022/120 aufgrund der Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung zurückgestellt, damit für die Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren bei gemeindlichen Veranstaltungen möglichst keine Gebühren erhoben werden müssen.
Der Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport zur Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen ist als Anlage beigefügt. Der Sachverhalt ist der Beschlussvorlage Nr. 2022/120 zu entnehmen.
Gemäß § 3 Satz 2 Buchstabe a) der neu zu fassenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln besteht für Umzugsbegleitung und Einsätze, die das Brauchtum und den soziokulturellen Bereich fördern, keine Gebührenpflicht (siehe Vorlage Nr. 2023/039). Dementsprechend ist die Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr gebührenfrei.
- Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
- Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | ||
Die Aufgabe ist | ||
freiwillig | ||
Pflichtaufgabe | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erlass des Nds. MI (1891 KB) |
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