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Vorlage - 2022/120-01  

Betreff: Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Löhr
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Löhr, Carina
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
16.03.2023 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 01.12.2022 wurde die Beschlussempfehlung zur Vorlage Nr. 2022/120 aufgrund der Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung zurückgestellt, damit für die Verkehrsregelung durch die Freiwilligen Feuerwehren bei gemeindlichen Veranstaltungen möglichst keine Gebühren erhoben werden müssen.

Der Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport zur Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen ist als Anlage beigefügt. Der Sachverhalt ist der Beschlussvorlage Nr. 2022/120 zu entnehmen.

Gemäß § 3 Satz 2 Buchstabe a) der neu zu fassenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln besteht für Umzugsbegleitung und Einsätze, die das Brauchtum und den soziokulturellen Bereich fördern, keine Gebührenpflicht (siehe Vorlage Nr. 2023/039). Dementsprechend ist die Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr gebührenfrei.

 

 

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  1. Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a)      Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

 

b)      Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.

 

c)      Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

d)      Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.

 

  1. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erlass des Nds. MI (1891 KB)      
Stammbaum:
2022/120   Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr   FD 21 Ordnung   Vorlage
2022/120-01   Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr   FD 21 Ordnung   Vorlage