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Vorlage - 2016/081
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Der stellvertretende Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln, Ernst-Friedrich Ebeling, scheidet auf eigenen Wunsch mit der Ernennung seiner Nachfolger vorzeitig aus und ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen (siehe Beschlussvorlage-Nr. 2016/082).
Aus den Reihen des Gemeindekommandos ist der Wunsch geäußert worden, den Posten des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters mit zwei Stellvertretern zu besetzen. Diesen Wunsch hat auch der neue Gemeindebrandmeister Stefan Meißner unterstützt (siehe auch Beschlussvorlage-Nr. 2016/080).
Anlässlich der 4. Gemeindekommandositzung am 29. September 2016 wurde der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln gewählt.
Die für die Übernahme des Amtes eines stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln erforderlichen Lehrgänge sind von Sander absolviert worden.
Seine Ernennung zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln sollte zum 04. November 2016 erfolgen.
Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen: Zahlung Aufwandsentschädigung
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 130 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 19.000 € bei Produkt: 126100.4421001)
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:: 780 €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Bisher gab es nur einen stellv. Gemeindebrandmeister. Dieser erhält lt. Aufwandsentschädigungssatzung 65 € monatlich. Seit November 2016 gibt es zwei stellv. Gemeindebrandmeister, wovon jeder monatlich 65 € Aufwandsentschädigung erhält.
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