Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/040
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Die Gemeinden wirken nach § 4 S. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes mit. Die Aufgabe des Katastrophenschutzes obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 NKatSG dem Landkreis Peine als untere Katastrophenschutzbehörde.
Aufgrund der Pflicht (§ 5 NKatSG) auf verschiedene Schadensereignisse vorbereitet zu sein sowie der aktuellen Lage bereitet sich der Landkreis Peine u.a. auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall vor.
Mit dem Ausfall des Stromnetzes würde binnen weniger Stunden die Infrastruktur zusammenbrechen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine und somit auch der Gemeinde würde aufgrund des Ausfalls der Informations- und Kommunikationswege deutlich erschwert werden.
Um auch bei einem solchen Krisenfall mit den Bürgerinnen und Bürger in Kontakt treten zu können, wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Peine ein „Leuchtturmkonzept“ für den Landkreis Peine entwickelt.
Ein „Leuchtturm“ ist eine dezentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Einsatzkräfte. In diesen werden lagerelevante Informationen gesammelt und an die Bevölkerung bzw. den Katastrophenschutzstab weitergeleitet.
Das Ziel ist die Schaffung eines standortnahen Krisenmanagements.
Die Ausarbeitung des „Leuchtturmkonzept“ erfolgte im Rahmen der o.g. Mitwirkungspflicht und als zuständige Stelle für die Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Neben der Einrichtung der „Leuchttürme“ bei einem Katastrophenfall können diese auch im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr eingerichtet und genutzt werden.
Im gesamten Kreisgebiet werden insgesamt 34 Objekte zu entsprechenden „Leuchttürmen“ umgerüstet. Die Objekte sind dabei so ausgewählt, dass eine fußläufige Erreichbarkeit zumutbar ist. In Ortschaften in denen kein „Leuchtturm“ eingerichtet wird, werden aktuelle Aushänge an den Feuerwehrhäusern bereitgestellt.
Das Konzept sowie der Vertrag wurden im Vorfeld zwischen den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine abgestimmt.
Die Kosten für die Ertüchtigungen der Objekte werden dabei jeweils zur Hälfte von den Gemeinden / der Stadt und dem Landkreis Peine zu 100 Prozent getragen.
Es werden jährlich 100.000 € aus der katalogfähigen Förderung der Feuerschutzsteuer zurückgehalten und für die Umrüstung eingesetzt. Somit sind keine zusätzlichen Belastungen im Haushalt der Gemeinde / Stadt zu berücksichtigen.
Neben den 100.000 € aus der Feuerschutzsteuer werden für die Umrüstung der Objekte jährlich 100.000 € vom Landkreis Peine zur Verfügung gestellt.
Die Kosten werden auf Antrag vom Landkreis Peine erstattet. Das Verfahren sieht vor, dass die Gemeinden / Stadt die notwendigen Maßnahmen umsetzen und zunächst die Kosten dafür tragen. Nach Abschluss der Maßnahmen können die Kosten in Form eines Antrages geltend gemacht werden.
Nach dem „Leuchtturmkonzept“ waren für die Gemeinde Hohenhameln 4 Anlaufstellen vorgesehen, deren Kosten für die Ertüchtigung vom Landkreis Peine übernommen werden. Es sollten jedoch in allen Ortschaften der Gemeinde Anlaufstellen geschaffen werden. Dazu ist geplant, in 9 Ortschaften die Feuerwehrgerätehäuser sowie in der Ortschaft Bründeln das Schützenhaus (nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung) und in der Ortschaft Rötzum das dortige Dorfgemeinschaftshaus zu ertüchtigen. Mit Schreiben vom 08.03.2023 hat der Landkreis mitgeteilt, dass er beabsichtigt, ein weiteres Förderprogramm für die Ertüchtigung von Anlaufstellen auf den Weg zu bringen. Durch diese Regelung würde sich die Anzahl der förderfähigen Objekte für die Gemeinde Hohenhameln von 4 auf 7 erhöhen.
Der Beschlussvorlage sind der Vertragsentwurf, das „Leuchtturmkonzept, die Förderrichtlinie sowie das Schreiben des Landkreises Peine vom 08.03.2023 als Anlagen beigefügt.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den beigefügten Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen.
2. Aufgrund der noch durchzuführenden Ausschreibung wird der Auftrag für die Anschaffung der Notstromaggregate und die Installation der Geräte an den Anbieter mit dem jeweilig wirtschaftlichsten Angebot vergeben.
3. Mit dem Grundstückseigentümer des Schützenhauses in Bründeln ist eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung des Gebäudes als Anlaufstelle abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 270.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 270.000 € | bei Produkt | IV12610104 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? Siehe unten | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | Siehe unten | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Nach dem „Leuchtturmkonzept“ werden die die Kosten für die Ertüchtigung von 4 Anlaufstellen vom LK Peine übernommen. Allerdings geschieht dieses auf Antrag und deutlich zeitversetzt. Zusätzlich hat der LK Peine in Aussicht gestellt über ein weiteres noch aufzustellendes Förderprogramm, Kosten von 3 weiteren Objekten zu erstatten.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vertragsentwurf Leuchtturmkonzept (404 KB) | ||||
2 | Leuchtturmkonzept Landkreis Peine (770 KB) | ||||
3 | Förderrichtlinie Umrüstung (10 KB) | ||||
4 | Schreiben Landkreis Peine (367 KB) |