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Vorlage - 2023/051
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Der Gemeinderat hat mit Beschluss über den Haushalt 2023 Mittel für die Planung der Umgestaltung des Pfannteichgeländes bereitgestellt. Das Naherholungskonzept sollte sich auf den Bereich zwischen den Straßen „Schützenstraße“, „Angerweg“ und „Am Pfannteich“ im nordwestlichen Teil der Ortschaft Hohenhameln erstrecken.
Für die Entwicklung der Gemeinde ist es bedeutsam nicht nur der Infrastruktur, sondern auch Themen wie Naherholung und Freizeitgestaltung Berücksichtigung zu schenken.
Um Ideen zur Umgestaltung zu konkretisieren und entsprechend ihrer Machbarkeit zu prüfen, ist es sinnvoll, ein ganzheitliches Naherholungskonzept für das Pfannteichgelände inkl. des Gebäudekomplexes sowie der angrenzenden Wiese und des Waldes in dem genannten Bereich zu entwickeln. Dabei sollten die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden.
Nach Angaben des Regionalmanagements wäre zum Naherholungskonzept in der Ortschaft Hohenhameln eine Förderung über LEADER möglich. Im Rahmen der LEADER-Börderegion sollten entsprechende Fördermittel beantragt werden. Zur Begleitung des Prozesses soll ein Planungsbüro nach Bewilligung der Fördermittel beauftragt werden.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Entwicklung eines Naherholungskonzeptes für den im Sachverhalt genannten Bereich der Ortschaft Hohenhameln entsprechend der LEADER-Förderrichtlinien zu stellen.
- Nach Bewilligung der Fördermittel und Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Naherholungskonzept für die Ortschaft Hohenhameln in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro zu entwickeln.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 30.000,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000,00 € | bei Produkt | 424206 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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