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Vorlage - 2023/057
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Jeweils mit Schreiben vom 16.05.2023 hat das Kirchenamt Hildesheim als Träger der ev.-luth. Kindertagesstätten in Equord und Hohenhameln einen Antrag auf Erhöhung der Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen gestellt. Die entsprechenden Schreiben mit der Sachverhaltsdarstellung und Begründung sind als Anlage beigefügt.
Zur Gleichbehandlung aller drei Träger hat die Verwaltung Rücksprache mit den Verantwortlichen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Peine e.V. und der Kinderkrippe "Flohkiste" e.V. gehalten. Auch hier wurde seitens der Träger der vom Kirchenamt Hildesheim geschilderte Sachverhalt bestätigt und ebenfalls um Erhöhung der Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen gebeten.
Legt man die Anzahl der Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten zugrunde und stellt dann die Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen in Relation zu der größten Einrichtung, der ev-luth. Kita Hohenhameln, würde sich folgende zusätzliche wöchentliche Stundenerhöhung ergeben:
AWO Kindertagestätte Bierbergen: 7
AWO Kindertagesstätte Clauen: 11
ev.-luth. Kindertagesstätte Equord: 11
AWO Kindertagesstätte Hohenhameln: 14
ev.-luth. Kindertagesstätte Hohenhameln: 22
AWO Kindertagesstätte Mehrum: 7
Kinderkrippe Soßmar: 3
Die frei werdenden Stunden der stellvertretenden Leitungen sind durch Stundenumverteilungen innerhalb der Teams oder Neueinstellungen aufzufangen.
Die Umsetzung kann zum 01.08.2023 erfolgen.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung mit den Trägern abgerechnet.
In den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln werden die Leitungsstunden für die stellvertretenden Leitungen ab dem 01.08.2023 zusätzlich um folgende Wochenstunden erhöht:
AWO Kindertagestätte Bierbergen: 7
AWO Kindertagesstätte Clauen: 11
ev.-luth. Kindertagesstätte Equord: 11
AWO Kindertagesstätte Hohenhameln: 14
ev.-luth. Kindertagesstätte Hohenhameln: 22
AWO Kindertagesstätte Mehrum: 7
Kinderkrippe Soßmar: 3
Die zusätzlich entstehenden Personalkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung mit den Trägern abgerechnet.
Die Haushaltsansätze für die Folgejahre sind entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 57-2023 Anlage stellv. Leitungsstunden (792 KB) |