Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/058
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Die Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist weitestgehend abgeschlossen. Die Wartelisten für den Krippen- bzw. Kindergartenbereich liegen zwischenzeitlich auch vor.
Im Kindergarten fehlen knapp 10 Plätze. In zwei Einrichtungen sind vereinzelt Plätze frei, so dass einige Wartelisten-Kinder hier noch ein Platzangebot erhalten werden. Auffällig ist, dass von den diesjährigen 35 Flexikindern 24 in den Kindertagesstätten bleiben.
In 2024/2025 sind 34 Kinder, bei denen die Eltern von der Flexikind-Regelung Gebrauch machen können. Der Elternwille ist hier als Unbekannte nicht beeinflussbar.
Im Krippenbereich stehen aktuell 35 Kinder auf der Warteliste. Im letzten sowie in diesem Jahr werden immer mehr Kinder zum 1. Geburtstag für die Krippe angemeldet. Im Kiga-Jahr 2022/2023 konnten diese unterjährigen Aufnahmewünsche noch bedient werden. Für das neue Kiga-Jahr ist solch eine Aufnahme nicht möglich.
Neben der Anzahl der Flexikinder machen besondere Ereignisse (Corona, Ukraine-Krieg) eine mehrjährige Planung fast unmöglich.
Derzeit leben 51 ukrainische Kinder in der Gemeinde, wovon 3 im Krippen- und 10 im Kindergartenalter sind und auch einen Platz in den Kindertagesstätten beanspruchen. Bei Planung der 4-gruppigen Kindertagesstätte "Zauberwald" spielten Corona und der Ukraine-Krieg noch keine Rolle. Zum damaligen Zeitpunkt wären die Bedarfe erfüllt.
Mit der Schaffung weiterer Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich soll die Betreuungssituation verbessert werden. Legt man für die Planung die diesjährigen Wartelistenzahlen und die Planungsdaten für das Kiga-Jahr 2024/2025 zugrunde, sollten eine weitere Kindergarten- und drei Krippengruppen geschaffen werden.
Um die weitere Planung von Krippen- und Kindergartengruppen voranbringen zu können, sollte der Bürgermeister ermächtigt werden, nach geeigneten Standorten für den Neubau oder Anbau zu suchen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die weitere Kindertagesstättenplanung nach geeigneten Standorten für drei Krippen- und eine Kindergartengruppe zu suchen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 2.000.000,00 € | bei Produkt | 365126 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2024 ist anzupassen.
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