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Vorlage - 2023/060
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Am 16.05.2023 hat sich ein Gemeindeelternrat im Bereich der Kindertagesstätten gegründet. Der Elternrat hat bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und die Aufgaben und Ziele des Elternrates vorgestellt. Zudem wurde schriftlich ein Sitz als kooptiertes Mitglied im Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur beantragt.
Wird nach § 16 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes ein Gemeindeelternrat gebildet, soll diesem bei wichtigen die Kindertagesstätte betreffenden Entscheidungen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Nach § 71 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Ferner kann der Rat beschließen, dass neben den Abgeordneten andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, Mitglieder der Ausschüsse werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein. Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, haben in Fachausschüssen kein Stimmrecht.
Zurzeit gibt es 4 kooptierte Mitglieder im Sozialausschuss. Wendet man die zwei Drittelregelung an, ist bei 11 Ausschussmitgliedern die zulässige Anzahl ratsfremder Personen bereits erreicht.
Von der Vorschrift, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen, kann aus gewichtigen sachlichen Gründen abgewichen werden, z.B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen gleichmäßig vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen.
Von so einer Abweichung kann in diesem Fall ausgegangen werden.
Der Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur wird mit der/dem Vorsitzenden des Gemeindeelternrates im Bereich der Kindertagesstätten als kooptiertes Mitglied (ohne Stimmrecht) erweitert.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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