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Vorlage - 2016/081-01
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Zur vorgeschriebenen Anhörung gem. § 20 Abs. 4 Nds. BrandSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der FwVO (Anlage 2), hat der Kreisbrandmeister mitgeteilt, dass der Kamerad Olliver Sander, aufgrund fehlender Lehrgänge, vorerst für ein Jahr kommissarisch ernannt werden kann.
Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 1-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, kommissarisch zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen: Zahlung Aufwandsentschädigung
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 130 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 19.000 € bei Produkt: 126100.4421001
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:: 780 €
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Bisher gab es nur einen stellv. Gemeindebrandmeister. Dieser erhält lt. Aufwandsentschädigungssatzung 65 € monatlich. Seit November 2016 gibt es zwei stellv. Gemeindebrandmeister, wovon jeder monatlich 65 € Aufwandsentschädigung erhält.
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