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Vorlage - 2023/074  

Betreff: Jahresabschluss 2021 - Bildung von Überschussrücklagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
14.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Mit Beschlussvorlage Nr. 2023/073 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt.

Das Haushaltsjahr 2021 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 188.492,19 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 721,20 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 187.770,99 Euro zusammensetzt.

Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Deckung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen.

Daraus ergeben sich für 2021 folgende Werte:

 

Ordentliches

Ergebnis

Außerordentliches

Ergebnis

Fehlbeträge aus Vorjahren

0,00 Euro

0,00 Euro

Jahresüberschuss

721,20 Euro

187.770,99 Euro

Zuführung zur Überschussrücklage

721,20 Euro

187.770,99 Euro

 

Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2022 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken.

Der Bestand der Überschussrücklagen erhöht sich durch die hier zu beschließenden Zuführungen zum 01.01.2022 wie folgt:

 

Ordentliches

Ergebnis

Außerordentliches

Ergebnis

Bestand der Überschussrücklage

27.537,46 Euro

1.144.188,65 Euro

 

 

 

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Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2021 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:

a)     Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 721,20 Euro,

b)     Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 187.770,99 Euro.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
    freiwillig
    Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
    keine finanziellen Auswirkungen.
    folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
    Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
    Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                 Nein.
                 Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
    Ja.
    Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
    Nein.
    Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
    Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
    Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
    Nein.
    Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein       Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

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