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Vorlage - 2023/082
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Das vorliegende Radverkehrskonzept ist das Ergebnis der Beschlüsse zu der Vorlage-Nr. 2022/013-01. Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen reichen die Haushaltsmittel nicht aus. Das überörtliche Radwegekonzept gem. Beschluss zur Vorlage-Nr. 2022/015-1 ist aufgrund nicht vorhandener Haushaltsmittel nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Auftrag zur Untersuchung zur Verbesserung des Radverkehrs im Ort Hohenhameln war die Prüfung von innerörtlichen Umfahrungsstrecken der B 494, einerseits nördlich des Ortskerns (Allensteiner Weg – Dehnenweg) und anderseits südlich des Ortskerns (Hermann-Löns-Str. – Stiegeweg – Im Unteren Dorfe – Bierberger Tor / Hahnendamm), der Endpunkte der bestehenden außerörtlichen Radwege an der B 494 sowie grundsätzlich der Prüfung der vorhandenen Straßenraumbreite der Ortsdurchfahrt B 494 im Hinblick auf grundsätzliche Optionen zur Änderung unter dem Aspekt des Radverkehrs.
Das Radverkehrskonzept wurde durch das beauftragte Fachplanungsbüro PGT aus Hannover erstellt. Der erste Entwurf wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit während des Aktionszeitraums des „Stadtradelns“ im Rahmen von zwei Befahrungen der untersuchten Straßen, Verkehrsknoten und definierten Problemstellen vorgestellt und diskutiert.
Die Ergebnisse wurden seitens des Fachplanungsbüros im Entwurf eingebunden und am 1.Juni 2023 im DGH Hohenhameln öffentlich vorgestellt. Danach erfolgte eine abschließende Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes, das dieser Beschlussvorlage anliegt.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Südroute als nicht zielführend zur Verbesserung des Fahrradverkehrs erkannt. Die Nordroute hingegen ist durch das Planungsbüro und die sich beteiligenden Einwohner als eine sinnvolle parallele Umfahrung der B 494 benannt worden und die auf dieser Strecke vorhandenen Problemstellen sollten behoben bzw. entschärft werden.
Durch das Planungsbüro PGT wurden über den Auftragsumfang hinaus Diskussionsanstöße zur Überprüfung der gesamten Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt zwischen „Am Schulzentrum“ und „Zimmerplatz“ anhand beispielhafter Ideenskizzen vorgestellt, da der vorhandene Straßenraum nicht für die parallelen Belange des fließenden und ruhenden KFZ-Verkehrs, der Fußwege und etwaiger Radwege bzw. Fahrradschutzstreifen ausreicht.
Die Ideenskizzen sind ausschließlich zur Anregung etwaig weiterführender Untersuchungen, Diskussionen und Planungen für alle Verkehrsteilnehmer und Interessensbeteiligte im vorliegenden Radverkehrskonzept enthalten.
Das vorliegende Radverkehrskonzept für den Ort Hohenhameln wird beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Priorisierung von Einzelmaßnahmen oder den Verbund von Maßnahmen, vorzugsweise im Bereich der „Hauptroute Nord“ zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage | |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt |
| bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? Siehe unten | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: |
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Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: |
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Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: |
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Gibt es eine Gegenfinanzierung? Siehe unten | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Im laufenden Haushaltsjahr werden keine Maßnahmen als Folge des Beschlusses des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Die vorhandenen Haushaltsmittel des Produktes IV54110017 wurden vollumfänglich für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes verwendet. Für die Planung/Umsetzung der ergänzenden Handlungsempfehlungen sind im verwaltungsseitigen Haushaltsentwurf für die Jahre 2024-26 je 50.000,- € eingestellt worden. Die genaue Höhe der Folgekosten kann erst nach Abstimmung mit Straßenbaulastträgern, Verkehrsbehörde und erfolgter Planung benannt werden. Die Prüfung zur Beantragung von Fördermitteln zur Gegenfinanzierung ist Teil der Umsetzung der Beschlussvorlage.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | P3657 230914 Hohenhameln Radverkehrskonzept_Anlage zur Beschlussfassung (10224 KB) |