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Vorlage - 2023/086
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/74).
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
Gemeinden können formelle Fehler der Bebauungspläne im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB beheben, wenn die Identität des Plans auch nach dem ergänzenden Verfahren erhalten bleibt. Soll im ergänzenden Verfahren insbesondere die Umweltprüfung einschl. der Erstellung des Umweltberichtes nachgeholt werden und bleibt im Übrigen das Gesamtkonzept der Planung im Wesentlichen unverändert, ist die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens grundsätzlich möglich.
Nach § 4a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplans erneut im Internet zu veröffentlichen (früher: öffentlich auszulegen) und die Stellungnahmen einzuholen, wenn dieser nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte vorher der bestehende Satzungsbeschluss aufgehoben werden.
Ein überarbeiteter Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht ist als Anlage beigefügt.
- Der Satzungsbeschluss vom 30.06.2022 wird aufgehoben.
- Das ergänzende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem beigefügten Planentwurf durchgeführt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht und gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | ca. 1.000 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 50.000 € | bei Produkt | 511100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 1.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4a (3) B-Plan Feldstraße (2102 KB) | ||||
2 | 4a (3) Begründung (961 KB) |