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Vorlage - 2023/087
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Die Ortsfeuerwehr Hohenhameln hatte für die Beschaffung von zwei neuen Einsatzfahrzeugen anlässlich der Sitzung des Feuerschutzausschusses am 07. Oktober 2021 (siehe hierzu das entsprechende Protokoll) ein detailliertes Konzept vorgelegt.
Hierbei ging es um die Ersatzbeschaffung des derzeit vorhandenen Löschfahrzeugs LF 8/6 (Erstzulassung 08.02.1995) und des vorhandenen Rüstwagens RW2 (Erstzulassung 13.02.1984). Geplant war, die beiden Fahrzeuge durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) und einen Gerätewagen Logistik (GW-L) zu ersetzen.
Für die Beschaffung der beiden Einsatzfahrzeuge wurde jeweils eine Verpflichtungsermächtigung (VE) im Haushalt 2023 eingetragen.
Mit Schreiben vom 15. Juni 2023 hat der Landkreis Peine mitgeteilt, dass er aus eigenen Haushaltsmitteln über einen bestehenden Rahmenvertrag mit dem Land Niedersachsen ein LF 20 KatS (Löschfahrzeug Katastrophenschutz) für den Einsatz in der Kreisbereitschaft beschaffen wird. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt vollständig ausgestattet und ein Einsatz in der täglichen Gefahrenabwehr ist zugelassen.
Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister soll das Fahrzeug der Gemeindefeuerwehr Hohenhameln zugewiesen werden.
In Absprache mit dem Gemeindebrandmeister und dem Ortsbrandmeister Hohenhameln wurde dem Landkreis Peine am 22. Juni 2023 per E-Mail mitgeteilt, vorbehaltlich noch zu treffender politischer Beschlüsse, dass der Zuweisung und Stationierung des noch zu beschaffenden LF 20 KatS durch den Landkreis Peine bei der Gemeindefeuerwehr Hohenhameln zugestimmt wird.
Aufgrund der neuen Situation hat die Ortsfeuerwehr Hohenhameln ein überarbeitetes Fahrzeugbeschaffungskonzept vorgelegt, welches dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.
Das Konzept sieht nun als Ersatzbeschaffung für das LF 8/6 das LF 20 KatS vom Landkreis Peine vor. Hierdurch ergibt sich eine Einsparung in Höhe von rund 400.000 €, da das eingeplante HLF 20 nicht mehr beschafft werden muss.
Als Ersatz für den RW2 sollte ein GW-L mit entsprechender Ausstattung beschafft werden. Außerdem ist die Anschaffung von Rollcontainern für die verschiedenen Einsatzszenarien geplant.
Im Jahr 2030 sollte dann das TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) durch ein neues TLF mit Staffelbesatzung oder ein gleichwertiges Fahrzeug (z.B. LF20 Staffel) ersetzt werden.
1. Das aus Mitteln des Landkreises Peine noch zu beschaffende LF 20 KatS, welches bei der Gemeindefeuerwehr Hohenhameln stationiert werden soll, wird angenommen. Das Fahrzeug dient als Ersatz für das derzeitige LF 8/6 der Ortsfeuerwehr Hohenhameln. Die Stationierung erfolgt bei der Stützpunktfeuerwehr Hohenhameln. Über die Einzelheiten der Übergabe ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu schließen.
2. Als Ersatz für den RW2 der Ortsfeuerwehr Hohenhameln wird ein GW-L mit entsprechender Ausstattung beschafft. Die Ausschreibung erfolgt durch die KWL und der Auftrag wird an den Anbieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Außerdem sind Rollcontainer für die verschiedenen Einsatzszenarien anzuschaffen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 6.500 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 6.500 € und 300.000 € (VE) | bei Produkt | IV 12610611 (GW-L) | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca.300.000 € (GW-L) | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 30.000 € (Rollcontainer) | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-08-19_Beschaffungskonzept (2464 KB) |