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Vorlage - 2023/088
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Im Investitionsprogramm für den Haushalt 2023 wurde die Installation einer Photovoltaikanlage für das Rathaus sowie eines Notstromaggregats aufgenommen.
Im Rahmen einer technischen Vorprüfung wurde festgestellt, dass die vorhandene Gebäudehauptverteilung (GHV) und Sicherungsautomaten nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Hier besteht sowohl für den Anschluss einer PV-Anlage und eines Notstromaggregats als auch mittelfristig im Rahmen grundsätzlichen Sanierungsbedarfs die Notwendigkeit zur Erneuerung.
Weiterhin wurde im Rahmen dieser Vorprüfung empfohlen, dass in der Planung der PV-Anlage und eines zugehörigen Batteriespeichers der Synergieeffekt mit der geforderten Notstromversorgung in einer Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zu untersuchen sei. Hierzu wird im Rahmen der Vorplanung eine Gegenüberstellung der Kosten für einen ausreichend dimensionierten Batteriespeicher im Vergleich zu den Kosten für ein Notstromaggregat getroffen.
Das Ergebnis der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung führt danach zu einer entsprechenden Angebotserstellung, Beauftragung und Umsetzung.
1.Die Planungsgesellschaft HTA aus Hildesheim wird mit der Planung und Ausschreibung zur Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt.
2.Nach Durchführung der Ausschreibung wird das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt.
3.Nach Vorlegung der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zwischen Batteriespeicher und Notstromaggregat wird im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung über Umfang und Erfordernis eines Notstromaggregats bzw. Installation eines Batteriespeichers entschieden.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
keine finanziellen Auswirkungen | |||||||||||||
Diese Beschlussvorlage hat | |||||||||||||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | ||||||||||||
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 15.000,-€ | ||||||||||||
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 150.000 € | bei Produkt | IV11140032 | |||||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||||
| Nein | ||||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||||
Ja | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | siehe unten | ||||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||||
Nein | |||||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die geschätzten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: -Errichtung der PV-Anlage ca. 125.000 € -Sanierung der GHV ca. 65.000 € -Batteriespeicher bzw. Notstromaggregat ca. 30.000 €
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