Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/090
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Die Gesellschaft GKHi Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi) wurde 2011 von fünf Kommunen aus dem Landkreis Hildesheim gegründet. In der Zwischenzeit sind sechs weitere Kommunen und der Landkreis Hildesheim der Gesellschaft beigetreten.
Gegenstand der GKHi ist die Errichtung, der Betrieb, die Bewirtschaftung und die Verwertung von Immobilien der Gesellschafter bzw. für die Gesellschafter sowie die Wahrnehmung von Aufgaben aus der Liegenschaftsverwaltung und -bewirtschaftung der Gesellschafter bzw. für ihre Gesellschafter. Zweck der GKHI ist die Entlastung der Gesellschafter von Aufgaben im Bereich des Gebäudemanagements. Die Gesellschaft arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Gesellschaft ist so ausgestaltet, dass sie Inhouse-fähig ist und unterliegt dem öffentlichen Vergaberecht.
Bei zukünftigen Gebäudeinvestitionen wird die Gemeinde zu prüfen haben, ob sie selbst als Bauträger auftritt oder ob eine Gesellschaft damit beauftragt wird. Gleiches gilt für Aufgaben aus dem kommunalen Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Aufgrund der derzeitigen Planungen verschiedener Projekte präferiert die Verwaltung einen Beitritt zur GKHi um hierüber gegebenenfalls verschiedene Projekte abzuwickeln. Die GKHi hat bereits mehrere Kindertagesstätten und Feuerwehrhäuser sowie zwei Baubetriebshöfe für ihre Gesellschafter erstellt. Hier werden erhebliche Synergieeffekte und eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gesehen.
Für den Beitritt zur GKHi ist die Einlage eines Stammkapitals in Höhe von 5.000 EUR sowie ein Aufgeld als Beteiligung am inzwischen vorhandenen Eigenkapital der Gesellschaft von ca. 73.000 EUR zu leisten. Diese Zahlen fußen auf dem letzten geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022. (Eine genaue Berechnung erfolgt noch durch den für die GKHi bestellten Wirtschaftsprüfer der GdW Revision). Für die Betriebsführung der Gesellschaft sind in der Vergangenheit je Gesellschafter jährliche Kosten von ca. 4.000 EUR zu zahlen gewesen. Die Gesellschafter haben in Ihrer letzten Versammlung jedoch beschlossen, dass die Gesellschaft diese Kosten in Zukunft aus eigenen Mitteln bestreiten kann und soll.
Für jeden beitretenden Gesellschafter wird ein Beirat gebildet. Die Kommunen sind im Beirat mit jeweils fünf Mitgliedern vertreten. Mitglieder eines Gesellschafter-Beirats sind der jeweilige Bürgermeister als Vorsitzender, ein Mitglied der Verwaltung sowie drei durch den Rat zu bestimmende Ratsmitglieder als Beigeordnete.
Für den Beitritt der Gemeinde Hohenhameln als weitere Gesellschafterin ist die Zustimmung der Räte aller Gesellschafter der GKHi erforderlich.
Die Gemeinde Algermissen hat ebenfalls Interesse an einem Beitritt bekundet.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Stammkapital und das Aufgeld werden auf der Aktivseite der Bilanz als Beteiligung ausgewiesen.
Nach der Beschlussfassung hat eine Beteiligungsanzeige bei der Kommunalaufsicht gem. § 152 NKomVG zu erfolgen.
Die Gemeinde Hohenhameln stellt den Antrag auf Beitritt zur GKHi Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH mit Wirkung vom 1.1.2024.
Das erforderliche Stammkapital in Höhe von 5.000 EUR sowie die Beteiligung am Eigenkapital (Aufgeld) in Höhe von ca. 73.000 EUR werden bereitgestellt.
Der Gesellschafterbeirat setzt sich entsprechend dem Gesellschaftervertrag zusammen. Für die Verwaltung werden Bürgermeister Uwe Semper und Fachbereichsleiter Bauen und Ordnung Bernd Bothmer benannt.
Folgende Ratsmitglieder werden als Beigeordnete für den Beirat benannt:
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• ____________________
Die Gemeinde Hohenhameln ist mit einem Beitritt der Gemeinde Algermissen einverstanden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen für den Beitritt zur Gesellschaft abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | 0,00 € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | ca. 78.000,00 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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