Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2023/094
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Die Stadt Peine sowie die Gemeinden Edemissen, Ilsede, Hohenhameln, Lengede, Vechelde und Wendeburg werden vom Landkreis Peine zur Durchführung der Unterbringung der nach dem AufnG berücksichtigungsfähigen Personen herangezogen. Die Laufzeit des aktuellen öffentlich-rechtlichen Vertrages endet zum 31.12.2023.
Im Rahmen des Verhandlungsprozesses haben sich die beteiligten Vertragsparteien darauf verständigt, einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 mit dem Landkreis Peine abzuschließen. Der Vertragsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Peine zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der Vertragsentwurf sieht eine vollständige Weiterleitung der Kostenpauschale nach dem AufnG an die Gemeinden vor. Bei der derzeitigen Höhe von 1.672,34 € und fiktiv 105 Asylbewerber/-innen entspricht das für 2024 Einnahmen von 175.595,70 €.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Öffentlich-rechtlicher Vertrag (169 KB) |