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Vorlage - 2023/105
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Die Bedarfsplanung für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 hat einen Mehrbedarf ergeben. Zur Abdeckung dieses Bedarfs ist deshalb die Erweiterung des Betreuungsangebots von insgesamt drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe erforderlich.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2023 wurde die Verwaltung zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze beauftragt, die Verträge durch Kauf bzw. Erbbaupacht über Grundstücksflächen in den Ortschaften Hohenhameln und Soßmar abzuschließen. Die Lage der entsprechenden Grundstücksflächen ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.
Die Errichtung der insgesamt vier Betreuungsgruppen könnte auf die genannten Standorte folgendermaßen verteilt werden:
- Standort Hohenhameln: Die Errichtung aller vier Gruppen ist möglich.
- Standort Soßmar: Die Errichtung von max. drei Gruppen ist möglich.
- Aufteilung von jeweils zwei Gruppen am Standort in Hohenhameln und zwei Gruppen am Standort in Soßmar.
Sofern an jedem Standort zwei Gruppen errichtet werden sollen, muss eine Entscheidung über die Aufteilung der drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe getroffen werden.
Bei der Verteilung der Gruppen sollten vor allem unter Betrachtung des Fachkräftemangels folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Die Stelle der Einrichtungsleitung ist erfahrungsgemäß in Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen umstandsloser zu besetzen, da sowohl der Umfang der Leitungsstunden höher ist als auch die Eingruppierung des Entgelts in einer höheren Entgeltgruppe erfolgt.
- Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Vertretungsregelungen in größeren Einrichtungen leichter zu realisieren sind.
Zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze werden insgesamt drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe an folgenden Standorten errichtet:
Ortschaft Hohenhameln: __________________________________________________
Ortschaft Soßmar: _______________________________________________________
Der Auftrag zur Errichtung der Kindertagesstätten erfolgt im Inhouse-Verfahren über die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi).
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme der Trägerschaft öffentlich auszuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 3.600.000 € | bei Produkt | 365126 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 400.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die angegebenen Folgekosten beziehen sich auf Ausstattung und Spielgeräte.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Grundstücksfläche Soßmar (182 KB) | ||||
2 | Lageplan Grundstücksfläche Hohenhameln (295 KB) |