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Vorlage - 2023/106
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Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet.
Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG wird 5 WEA in der Gemarkung Bierbergen betreiben. Nunmehr hat das Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln den anliegenden Vertragsentwurf übersandt mit einem entsprechenden Angebot zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Der Vertragsentwurf orientiert sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind). Die FA Wind ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Mitglieder des Vereins sind Bund, Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie Unternehmen.
Der als Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in der Gemarkung Bierbergen wird abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe von ca. 95.000 € jährlich, wobei der Beginn der Zahlungen abhängig von der Inbetriebnahme der WEA ist. Die genaue Höhe der Einnahmen ist abhängig von den tatsächlich eingespeisten bzw. fiktiven Strommengen der WEA.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beteiligungsvertrag Gemeinde Hohenhameln WP Bierbergen (366 KB) | (401 KB) |