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Vorlage - 2023/110  

Betreff: Ernennung des ehemaligen Ortsbrandmeisters Norbert Frank zum Ehrenortsbrandmeister Equord
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Verw.-Fachangest. Klinge
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Klinge, Carsten
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
30.11.2023 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach §58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKOmmVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden (auch als Stellvertreter), mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. -ortsbrandmeistern ernannt werden können.

 

Der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Equord hat am 29. September 2023 per E-Mail die Ernennung des Kameraden Norbert Frank zum Ehrenortsbrandmeister Equord beantragt. Daraufhin hat am 24. Oktober 2023 das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Equord der Ernennung zugestimmt.

 

Der Feuerwehrkamerad Norbert Frank war vom 12. Mai 1998 bis zum 11. Mai 2004 stellvertretender Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord, bevor er am 12. Mai 2004 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde. Dieses Amt hatte er bis zum 11. Mai 2016 inne.

Mithin hat der Feuerwehrkamerad insgesamt 18 Jahre das Amt des stellvertretenden und des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Equord bekleidet.

 

Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Equord am 13. Januar 2024 erfolgen.

 

 

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Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Equord, Norbert Frank, wird mit Wirkung vom 13.Januar 2024 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Equord ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: