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Vorlage - 2023/110
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Nach §58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKOmmVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Es ist üblich, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden (auch als Stellvertreter), mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. -ortsbrandmeistern ernannt werden können.
Der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Equord hat am 29. September 2023 per E-Mail die Ernennung des Kameraden Norbert Frank zum Ehrenortsbrandmeister Equord beantragt. Daraufhin hat am 24. Oktober 2023 das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Equord der Ernennung zugestimmt.
Der Feuerwehrkamerad Norbert Frank war vom 12. Mai 1998 bis zum 11. Mai 2004 stellvertretender Ortsbrandmeister für die Ortschaft Equord, bevor er am 12. Mai 2004 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde. Dieses Amt hatte er bis zum 11. Mai 2016 inne.
Mithin hat der Feuerwehrkamerad insgesamt 18 Jahre das Amt des stellvertretenden und des Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Equord bekleidet.
Die Verleihung soll anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Equord am 13. Januar 2024 erfolgen.
Der ehemalige Ortsbrandmeister der Ortschaft Equord, Norbert Frank, wird mit Wirkung vom 13.Januar 2024 zum Ehrenortsbrandmeister für die Ortschaft Equord ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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