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Vorlage - 2024/022  

Betreff: Antrag des Ortsrates Hohenhameln: Erhalt Sprungturm im Pfannteich
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Ortsrat
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

In seinem Antrag vom 22.2.2024 bittet der Ortsrat Hohenhameln, den vom Gemeinderat Hohenhameln am 14.12.2023 zur BV 2023/107 getroffenen Teilbeschluss zu „Nr. 3 Der Sprungturm wird entfernt „aufzuheben“, den Sprungturm zu erhalten mit Nutzung des 3m-Brettes sowie einer Aufsichtsplattform in Höhe des 5m-Brettes, weil drei Ortsratsmitglieder nach Inaugenscheinnahme der „Sprungturmmessstange“ am 21.2.2024 festgestellt haben wollen, dass die Wassertiefe für Sprünge vom 3m-Brett ausreichen würde.

 

Die Auffassung der drei Ortsratsmitglieder über die angeblich ausreichende Wassertiefe für Sprünge vom 3m-Brett des Sprungturms ist verwaltungsseitig am 26.2.2024 durch den Landkreis Peine überprüft worden. Bei der Messung am 26.02.2024 durch Herrn Wagener vom Landkreis Peine waren verwaltungsseitig die Herren Thiel, Trappe und Dorner  anwesend. Die Messungen wurden aus einem Tretboot und von dem gepflasterten Bereich vor dem Sprungturm mit „Secchi-Scheibe“ durchgeführt.

Die aufgrund des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Sonnenberg erforderlichen Mindesttiefen von 3,40m für Sprünge vom 1m-Brett und von 3,50 m für Sprünge vom 3m-Brett wurden an keiner der Meßstellen erreicht. Einer der kleinsten gemessenen Werte betrug 3,10 m, so dass zur Sicherstellung der erforderlichen Wassertiefe im Bereich der beiden Absprungpunkte von der 3,00-Meter-Plattform am 26.02.2024 bereits bis zu 0,40 m Wassertiefe fehlen.

Zu der vorgenannten Inaugenscheinnahme der so genannten „Sprungturmmessstange“ durch Ortsratsmitglieder ist verwaltungsseitig noch folgendes anzumerken: Der Pegelmessstab an dem Betonsockel des Sprungturms hat keinen fixen Bezugspunkt zum Grund des Pfannteichs oder Uferpodest. Er wurde vor einer der Wasserbefüllungsmaßnahmen des Pfannteichs auf die damalige Wasserlinie mit 0,00 montiert, um die Pegeländerungen der Wassereinleitung zu dokumentieren. Am 26.2.2024 war der festgestellte Wert 0,51 m. „0,51 m“ ist als Bezugspunkt für die am 26.2.2024 gemessene Wassertiefe von max. 3,35 m im Bereich des Absprungpunktes auf der westlichen Seite festzulegen.

Fazit:

Die Mindestwassertiefen für den Sprungturm sind trotz des vielen Regens seit Oktober 2023 nicht erreicht; für den Betrieb einer Badestelle aber auch irrelevant. Die durch den Antragsteller behaupteten erreichten Wassertiefen für Sprünge vom 3m-Brett sind durch Messungen des Landkreis Peine als unzutreffend festgestellt. Der Sprungturm weist gemäß Gutachten bauliche Mängel auf und stellt trotz baulicher Sicherungsmaßnahmen als „Klettergerät“ eine Gefahrenquelle dar. Von daher hat sich der grundlegende Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage 2023/107 nicht geändert. Der Sprungturm ist nach Ratsbeschluss vom 14.12.2023 zu entfernen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Annahme des Antrages wird abgelehnt.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Ortsrat Hohenhameln - Erhalt Sprungturm im Pfannteich (48 KB)      
Anlage 2 2 Messergebnisse des LK Peine am 26.2.2024 (256 KB)      
Anlage 3 3 Übersichtsdarstellung der Messergebnisse des LK Peine und Pegelmessstab (304 KB)