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Vorlage - 2024/024  

Betreff: Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Antrag auf Senkung der Grundstückspreise für das Gewerbegebiet Ost in Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenhameln müssen Anträge zur Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung schriftlich oder elektronisch spätestens am 14. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung bei dem Bürgermeistereingegangen sein. Später eingegangene Anträge werden als Dringlichkeitsanträge gemäß § 6 der Geschäftsordnung behandelt.

 

Der Antrag der Gruppe „Wir für Hohenhameln“ ist am 03.03.2024 bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen und hält somit die 14-Tage-Frist nicht ein und ist deshalb nach § 6 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenameln als Drindlichkeitsantrag zu behandeln.

 

Dringlichkeitsanträge müssen vor Eintritt in die Tagesordnung eingebracht sein. Der Rat beschließt im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung über die Dringlichkeit des Antrages. Eine Aussprache über die Dringlichkeit darf sich nicht mit dem Inhalt des Antrages, sondern nur mit der Prüfung der Dringlichkeit befassen. Der Antrag ist auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Dringlichkeit vorliegt und vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder anerkannt wird.

 

Soll über den Antrag in der Sache noch in der laufenden Sitzung des Rates beschlossen werden, ist die Sitzung zur Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nach § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung (In dringlichen Fällen kann der Verwaltungsausschuss in einer Sitzungspause der Ratssitzung einberufen werden) zu unterbrechen.

 

 

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Nach Beratung.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Gruppe - Wir für Hohenhameln - Antrag auf Senkung der Grundstückspreise für das Gewerbegebiet Ost in Hohenhameln (249 KB)