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Vorlage - 2024/034
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Das für die Planung und Erstellung des Freiraumkonzeptes „Ackerrain“ beauftragte Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Ackermann hat nach Vorlage und Beschluss des Entwurfskonzeptes nunmehr gemäß Beschlussvorlage 2023/050 dem Arbeitsausschuss des Ortsrates Hohenhameln am 24.04.24 den Entwurf zur Ausführungsplanung vorgestellt und diskutiert.
Anregungen aus dem Beteiligungsgespräch wurden durch das Planungsbüro in der anliegenden Ausführungsplanung aufgenommen und werden bei der Ausführung umgesetzt.
Über das Freiraumkonzept Ackerrain hinaus wurden auch die Vorgaben des B-Plans Gewerbegebiet Ost einschließlich der notwendigen Ersatzmaßnahmen aus dem Bau des Kreisverkehrs sowie der Bepflanzung des Kreisverkehrsinsel beplant und abgestimmt.
Die Planung des Spielplatzes ist noch nicht abschließend durchgeführt worden, da die Beteiligung der Gemeindejugendpflege im Rahmen der „Kinderfreundlichen Kommune“ mit örtlich ansässigen Kindern und der Berücksichtigung von Bedürfnissen mit beeinträchtigten Menschen noch nicht stattgefunden hat. Hierzu wird ein von der Gemeindejugendpflege organisierter workshop am 29.07.2024 durchgeführt.
In der vorliegenden Planung wird die Fläche des Spielplatzes daher zunächst nur eingezäunt und die Anzahl und Art der Bäume und Sträucher festgelegt. Die Gestaltung und Auswahl der Spielgeräte und Spielflächen wird separat als Ergebnis der Spielplatzplanungsabstimmung ausgeschrieben und umgesetzt.
Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten werden zeitnah ausgeschrieben und im Herbst begonnen. Die Pflanzarbeiten werden witterungsabhängig zwischen November 2024 und März 2025 ausgeführt.
Teilflächen des Gestaltungskonzeptes 8im Wesentlichen die Verlängerung der Gerhart-Hauptmann-Straße) werden erst mit dem Endausbau des Baugebiets Schildbaum ausgeführt.
1.Die final abgestimmte Ausführungsplanung des „Freiraumkonzept Ackerrain“ einschließlich Gestaltung Kreisverkehrsplatz und Ausgleichsbepflanzungen Gewerbegebiet Ost gemäß Anlage wird zugestimmt.
2.Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten werden gemäß Beschlussvorlage 2023/050 ausgeschrieben und der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt.
3.Die Spielplatzgestaltung und Auswahl der Spielgeräte wird im Rahmen der „Kinderfreundlichen Kommune“ im Sommer 2024 erarbeitet und das Ergebnis wird in der Septembersitzung des Ortsrates Hohenhameln abschließend beraten..
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | Ca. 300.000,-€ | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | Siehe unten | bei Produkt | 541100 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 100.000,-€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: HAR in Höhe von 307.078,90 € und Einnahmen aus bislang getätigten Grundstücksverkäufen.
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