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Vorlage - 2024/060
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Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24.06.2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die vorgenannte Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 zurück.
Die Gemeinde Hohenhameln genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der 4.Stufe, der eine Fortschreibung des vom Gemeinderat am 27.06.2019 beschlossenen LAP 3. Stufe (s. Vorlage Nr. 2019/050) darstellt.
Gegenüber dem LAP 3. Stufe haben Verfeinerungen der Berechnungsverfahren stattgefunden.
Es werden die seit dem LAP 3. Stufe durchgeführten Maßnahmen an lärmmindernden Maßnahmen beschrieben sowie Empfehlungen benannt, die an den betroffenen Streckenabschnitten einer Reduktion der Durchschnittsgeschwindigkeit dienen bzw. die Verkehrsmenge mindern können.
Die Aufstellung des LAP 4. Stufe sollte nach dem vorliegenden Entwurf (s. Anlage) durchgeführt werden und im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.
- Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | P3824_240802_LAP Hohenhameln 4. Stufe_Entwurf zur Offenlegung_Versand (3051 KB) |