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Vorlage - 2024/043-01  

Betreff: Antrag des Ratsmitgliedes Heiner Goldbeck: Antrag Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BuhndorfBezüglich:
2024/043
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
17.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit dem Antrag ist der Wunsch verbunden den Verein Flohkiste e.V. direkt als neuen Betreiber auszuwählen. Nach Recherche zu dieser Möglichkeit wurde festgestellt, dass eine Ausschreibung für die Betriebsübernahme einer neuen Kindertagesstätte erforderlich ist.

 

Nach vorliegendem Urteil des OLG Jena vom 9. April 2021 ist der Betrieb der Kindertagesstätte auszuschreiben. Im Leitsatz des Urteils heißt es:

 

  1. Auch wenn das Kindergartenrecht öffentlich-rechtlich geprägt ist, sind die Vergabenachprüfungsinstanzen und nicht die Verwaltungsgerichte zuständig, wenn Streit über die Auswahl des Betreibers besteht. Unerheblich ist auch, ob der zu erteilende Auftrag als privat- oder öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren ist.
  2. Für die Vergabe von Verträgen über den Betrieb eines Kindergartens sieht das Vergaberecht keine Einschränkung seines Anwendungsbereichs vor. Der Betrieb eines Kindergartens unterfällt der Kategorie „Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen“.
  3. Sieht sich der Betreiber des Kindergartens keinem Risiko ausgesetzt, seine Kosten nicht decken zu können, weil diese vom Auftraggeber vollständig ausgeglichen werden, liegt auch keine ausschreibungsfreie Dienstleistungskonzession vor.

OLG Jena, Beschl. vom 9. April 2021 – Verg 2/20 vorhergehend: VK Thüringen, 28. 10. 2020 - 250-4003-4720/2020- E-009-SLF

 

Das Urteil ist grundsätzlich auch auf Niedersachsen anzuwenden, da das Vergaberecht für alle Aufgaben gilt. Eine Aussetzung des Vergaberechts für den Bereich der Kindertagesstätten in Niedersachsen ist nicht vorhanden. Für die Pflichtaufgabe „Kindergarten“ kann sich die Kommune der Erfüllung anderer privater Betreiber bedienen. Da die Kosten durch die öffentliche Hand getragen werden und dem Betreiber ein Vorteil entsteht, ist der Betreibervertrag öffentlich auszuschreiben.

Ein vereinfachter Zuschlag gegenüber bereits vorhandener und bewährter Aufgabenwahrnehmer ist damit ausgeschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Dem Antrag des Ratsmitgliedes Heiner Goldbeck kann aufgrund der vorgenannten Rechtslage nicht nachgekommen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Stammbaum:
2024/043   Antrag des Ratsmitgliedes Heiner Goldbeck: Antrag Kindertagesstätten   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag
2024/043-01   Antrag des Ratsmitgliedes Heiner Goldbeck: Antrag Kindertagesstätten   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage