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Vorlage - 2024/073
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Im Jahr 2022 war im Haushalt ein Betrag für die Anschaffung von Klimageräten für die Kindertagessstätten Schatzkiste in Bierbergen sowie Farbenzauber in Mehrum im Haushalt eingestellt. Diese Anschaffungen wurden bisher nicht beauftragt. Die Haushaltsmittel stehen noch in 2024 zur Verfügung. Die vorhandenen Angebote sind nicht mehr gültig und werden einer Preissteigerung unterliegen. Daher wäre ein aktualisiertes Verfahren anzustreben. Bevor ein aktualisiertes Verfahren erfolgt, sollten die Anforderungen an eine Klimatisierung definiert und die Beschaffung grundsätzlich entschieden werden.
Es ist klar zu definieren, welche Hitzeschutzmaßnahmen und Geräte für welche Einrichtungen bzw. Räume anzuschaffen sind.
Die bisher geplanten Klimageräte wurden nur in zwei Kindertagesstätten geplant. Davon ausgehend, dass die anderen Einrichtungen ebenfalls erhöhte Raumtemperatur aufweisen, ist eine Grundsatzentscheidung erforderlich.
Insbesondere durch die Pandemie in den Jahren 2020 / 2021 wurden „raumlufttechnische Anlagen“ thematisiert und in Kommunen angeschafft. Ein wesentlicher Grund war die umfassende Fördermöglichkeit. Diese Anlagen dienen der Reduzierung der Virenlast und nicht zuerst der Klimatisierung. Die Anlagen selbst produzieren ebenfalls Wärme. Eine Abfrage bei den Umlandkommunen ergab, dass dort bisher keine Klimaanlagen eingesetzt werden. Lediglich Algermissen hat für eine Summe von 1.420.000 € alle Klassenräume (Schule) sowie in Kita alle Gruppen-, Spiel- und Schlafräume mit einer RLT-Anlage zur Reduzierung der Virenlast ausgestattet. Der Eigenanteil dort belief sich laut Vorlage auf 284.000 €.
Ein ausreichender Hitzeschutz ist nicht allein durch die Anschaffung von Klimaanlagen gegeben. Sonnenschutzmaßnahmen könnten ebenso erforderlich für die Aufheizung von Räumen sein. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Türen in den Sommermonaten zum Außengelände geöffnet sind und ein Kühlen der Räume schwierig ist. Um eine hilfreiche und individuell auf das Gebäude angepasste Aussage über Kosten und Möglichkeiten zu erhalten, sollten die Geräte für Bierbergen und Mehrum nicht in 2024 angeschafft werden, sondern wie im Beschlussvorschlag formuliert, eine grundsätzliche Planung zum Hitzeschutz für alle Einrichtungen vorlegen.
Die in 2022 geplanten Klimageräte werden nicht mehr in 2024 angeschafft. Es wird die Verwaltung beauftragt eine grundsätzliche Planung zum Hitzeschutz vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Sofern die Anlagen beschafft werden sind Wartungskosten (u. a. Filterreinigung) hinzuzurechnen. Kosten hierfür können derzeit nicht genannt werden.
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