Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2024/076  

Betreff: Verhandlung über die Erweiterung der Solidargemeinschaft Abwasser im Wasserverband Peine durch die Gemeinde Nieste
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Uwe Semper
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Semper, Uwe
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
12.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt nach Darstellung durch den Wasserverband Peine

Der Wasserverband Peine (WVP) ist in der Gemeinde Nieste als Aufgabenträger der Abwasserbeseiti­gung seit 1.7.2014 hoheitlich tätig. Seit der Gründung 1952 betreibt der WVP eine Solidargemeinschaft zur Trinkwasserversorgung und seit dem Jahr 2019 auch eine Solidargemeinschaft zur Abwasserentsorgung, der 10 der 17 Kommunen des WVP angehören. In der Abwasserbeseitigung sind bislang 10 von 17 Kommu­nen in einer Solidargemeinschaft zusammengefasst. Die Gemeinde Nieste gehört der Solidargemeinschaft Abwasser bislang nicht an.

Die Solidarsysteme haben sich hinsichtlich Entgeltkonstanz und Leistungsfähigkeit über Jahre be­währt. Neben den Mitgliedern der Solidargemeinschaft sind weitere Verbandsmitglieder mit eigenstän­digen kostenrechnenden Einrichtungen im WVP vorhanden. Die Gemeinde Nieste hat 2024 den Wunsch geäußert, der Solidargemeinschaft Abwasser beizutreten. Die Gemeindevertreter haben den Bürgermeister in ihrer Sitzung am 21.3.2024 beauftragt, Verhandlungen über den Beitritt in die Solidargemeinschaft des WVP zu führen. Ein Gemeindevertreterbeschluss über einen Aufnahmeantrag in die Solidargemeinschaft Abwasser war am 23.5.2024 vorgesehen.

Bei der Gründung der Solidargemeinschaft Abwasser haben die 10 Gründungsmitglieder (Algermis-sen, Dransfeld, Edemissen, Elze, Freden (Leine), Hohenhameln, Langelsheim, Söhlde, Staufenberg und Uetze) die Erweiterung der Solidargemeinschaft geregelt. Um ein Mitglied in die bestehende Soli­dargemeinschaft aufnehmen zu können, ist eine einvernehmliche Entscheidung der bestehenden Mit­glieder notwendig. Diese Entscheidung soll im Rahmen einer Verhandlung mit dem beantragenden neuen Mitglied über die Rahmenbedingungen, die im Falle einer Aufnahme einzuhalten sind, getroffen werden. Über die Aufnahme der Gemeinde Nieste in die Solidargemeinschaft Abwasser wurden am 22.4.2024 Verhandlungen zwischen den Beteiligten geführt. Ein wesentliches Kriterium für eine Aufnahmeentscheidung ist dabei das Verhältnis zwischen den Kostenstrukturen der Solidargemeinschaft und denen des neuen Mitglieds über einen Zeitraum von 5 Jahren und der Kom­pensation möglicher Kostenvor- oder -nachteile durch das neue Mitglied. In Form einer Planungsrech­nung auf Grundlage der Mittelfristplanung von 2025 bis 2029 sind die kostenrechnerischen Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem Basiszustand ermittelt worden. Für eine Erweiterung der Solidargemeinschaft um die Gemeinde Nieste ergibt sich ein auf den Kubikmeter Abwasser nor­mierter Kostenvorteil von 0,85 ct/m3 zu Gunsten der Gemeinde Nieste. Das heißt, die günstigere Kosten­struktur der Solidargemeinschaft würde sich in dieser Höhe positiv auf die Abwasserkosten der Ge­meinde Nieste auswirken.

Die Gemeinde Nieste hat angeboten, als Ausgleich für die den Niester Bürgern zuwachsenden Kosten­vorteile durch die Aufnahme in die Solidargemeinschaft, eine Kompensation in Höhe von 50 % dieses Vorteils, entsprechend 81.175 Euro in Form einer gebührenwirksamen Sondereinnahme einzubringen, die bei der zukünftigen Kalkulation der Abwassergebühren der erweiterten Solidargemeinschaft als Erlös gutgeschrieben wird. Durch die Kompensation verringert sich der durch die Solidargemeinschaft zu tragende Anteil für den Beitritt auf 0,42 ct/m³. Für die Solidargemeinschaft erhöht sich die Kostenprognose daher pro m³ um 0,42 ct bei einem Beitritt der Gemeinde Nieste auf der Grundlage des o. a. Angebots.

Jeder Aufnahmeantrag wird eigenständig behandelt und entschieden. Um eine Entscheidung über den Aufnahmeantrag vorzubereiten, ist im Fall der Abwassersolidargemeinschaft zunächst ein einver­nehmlicher Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser soll abhängig vom Ergebnis der Verhandlun­gen mit dem neuen Mitglied getroffen werden. Die Verhandlungen sollen durch die Bürgermeister der Mitgliedskommunen der Solidargemeinschaft Abwasser und des beantra­genden Mitgliedes geführt werden. Es ist daher notwendig, den Bürgermeister mit einem grundsätzlichen Ver­handlungsmandat für den konkreten Aufnahmeantrag aus­zustatten.

Nach Rücksprache mit dem Wasserverband Peine gibt es weitere Aufnahmeanträge von Mitgliedskommunen im Wasserverband Peine zur Aufnahme in die Solidargemeinschaft Abwasser und zusätzlich Interessenbekundungen.  

Der Wasserverband Peine empfiehlt, den Bürgermeister zu ermächtigen, über die Erweiterung der Solidargemeinschaft Abwasser im Wasserverband Peine und Wasserzweckverband Peine zu verhandeln sowie gegebenenfalls die Einvernehmlichkeit zur Er­weiterung der Solidargemeinschaft Abwasser zu erklären, soweit der durch den Wasserverband Peine nach dem obigen Verfahren er­rechnete Kostennachteil für die Solidargemeinschaft zu mindestens 50 % von dem beantragenden Mitglied kompensiert wird und einen rechnerischen Wert von 10 ct/cbm nicht übersteigt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach Beratung

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: