Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2024/076
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Sachverhalt nach Darstellung durch den Wasserverband Peine
Der Wasserverband Peine (WVP) ist in der Gemeinde Nieste als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung seit 1.7.2014 hoheitlich tätig. Seit der Gründung 1952 betreibt der WVP eine Solidargemeinschaft zur Trinkwasserversorgung und seit dem Jahr 2019 auch eine Solidargemeinschaft zur Abwasserentsorgung, der 10 der 17 Kommunen des WVP angehören. In der Abwasserbeseitigung sind bislang 10 von 17 Kommunen in einer Solidargemeinschaft zusammengefasst. Die Gemeinde Nieste gehört der Solidargemeinschaft Abwasser bislang nicht an.
Die Solidarsysteme haben sich hinsichtlich Entgeltkonstanz und Leistungsfähigkeit über Jahre bewährt. Neben den Mitgliedern der Solidargemeinschaft sind weitere Verbandsmitglieder mit eigenständigen kostenrechnenden Einrichtungen im WVP vorhanden. Die Gemeinde Nieste hat 2024 den Wunsch geäußert, der Solidargemeinschaft Abwasser beizutreten. Die Gemeindevertreter haben den Bürgermeister in ihrer Sitzung am 21.3.2024 beauftragt, Verhandlungen über den Beitritt in die Solidargemeinschaft des WVP zu führen. Ein Gemeindevertreterbeschluss über einen Aufnahmeantrag in die Solidargemeinschaft Abwasser war am 23.5.2024 vorgesehen.
Bei der Gründung der Solidargemeinschaft Abwasser haben die 10 Gründungsmitglieder (Algermis-sen, Dransfeld, Edemissen, Elze, Freden (Leine), Hohenhameln, Langelsheim, Söhlde, Staufenberg und Uetze) die Erweiterung der Solidargemeinschaft geregelt. Um ein Mitglied in die bestehende Solidargemeinschaft aufnehmen zu können, ist eine einvernehmliche Entscheidung der bestehenden Mitglieder notwendig. Diese Entscheidung soll im Rahmen einer Verhandlung mit dem beantragenden neuen Mitglied über die Rahmenbedingungen, die im Falle einer Aufnahme einzuhalten sind, getroffen werden. Über die Aufnahme der Gemeinde Nieste in die Solidargemeinschaft Abwasser wurden am 22.4.2024 Verhandlungen zwischen den Beteiligten geführt. Ein wesentliches Kriterium für eine Aufnahmeentscheidung ist dabei das Verhältnis zwischen den Kostenstrukturen der Solidargemeinschaft und denen des neuen Mitglieds über einen Zeitraum von 5 Jahren und der Kompensation möglicher Kostenvor- oder -nachteile durch das neue Mitglied. In Form einer Planungsrechnung auf Grundlage der Mittelfristplanung von 2025 bis 2029 sind die kostenrechnerischen Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem Basiszustand ermittelt worden. Für eine Erweiterung der Solidargemeinschaft um die Gemeinde Nieste ergibt sich ein auf den Kubikmeter Abwasser normierter Kostenvorteil von 0,85 ct/m3 zu Gunsten der Gemeinde Nieste. Das heißt, die günstigere Kostenstruktur der Solidargemeinschaft würde sich in dieser Höhe positiv auf die Abwasserkosten der Gemeinde Nieste auswirken.
Die Gemeinde Nieste hat angeboten, als Ausgleich für die den Niester Bürgern zuwachsenden Kostenvorteile durch die Aufnahme in die Solidargemeinschaft, eine Kompensation in Höhe von 50 % dieses Vorteils, entsprechend 81.175 Euro in Form einer gebührenwirksamen Sondereinnahme einzubringen, die bei der zukünftigen Kalkulation der Abwassergebühren der erweiterten Solidargemeinschaft als Erlös gutgeschrieben wird. Durch die Kompensation verringert sich der durch die Solidargemeinschaft zu tragende Anteil für den Beitritt auf 0,42 ct/m³. Für die Solidargemeinschaft erhöht sich die Kostenprognose daher pro m³ um 0,42 ct bei einem Beitritt der Gemeinde Nieste auf der Grundlage des o. a. Angebots.
Jeder Aufnahmeantrag wird eigenständig behandelt und entschieden. Um eine Entscheidung über den Aufnahmeantrag vorzubereiten, ist im Fall der Abwassersolidargemeinschaft zunächst ein einvernehmlicher Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser soll abhängig vom Ergebnis der Verhandlungen mit dem neuen Mitglied getroffen werden. Die Verhandlungen sollen durch die Bürgermeister der Mitgliedskommunen der Solidargemeinschaft Abwasser und des beantragenden Mitgliedes geführt werden. Es ist daher notwendig, den Bürgermeister mit einem grundsätzlichen Verhandlungsmandat für den konkreten Aufnahmeantrag auszustatten.
Nach Rücksprache mit dem Wasserverband Peine gibt es weitere Aufnahmeanträge von Mitgliedskommunen im Wasserverband Peine zur Aufnahme in die Solidargemeinschaft Abwasser und zusätzlich Interessenbekundungen.
Der Wasserverband Peine empfiehlt, den Bürgermeister zu ermächtigen, über die Erweiterung der Solidargemeinschaft Abwasser im Wasserverband Peine und Wasserzweckverband Peine zu verhandeln sowie gegebenenfalls die Einvernehmlichkeit zur Erweiterung der Solidargemeinschaft Abwasser zu erklären, soweit der durch den Wasserverband Peine nach dem obigen Verfahren errechnete Kostennachteil für die Solidargemeinschaft zu mindestens 50 % von dem beantragenden Mitglied kompensiert wird und einen rechnerischen Wert von 10 ct/cbm nicht übersteigt.
Nach Beratung
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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