Bekanntmachung aufgrund § 42 Abs. 2 sowie § 42 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz) über das Widerspruchsrecht an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften sowie bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. Den Inhalt entnehmen Sie dem Anhang.
Widerspruchsrecht bei der Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften sowie Melderegisterauskünften in besonderen Fällen.
Bekanntmachung aufgrund § 42 Abs. 2 sowie § 42 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz) über das Widerspruchsrecht an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften sowie bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. Den Inhalt entnehmen Sie dem Anhang.
Gemeinde Hohenhameln
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Marktstraße 13 - 31249 Hohenhameln