Land Niedersachsen übernimmt zukünftig die GEMA-Gebühren für Vereine und Organisationen

Enlastung der meist ehrenamtlich organisierten Vereine ab Freitag, d. 01.11.2024

Nach erfolgreicher Veranstaltungsmeldung wird das Land ab Freitag, 01.11.2024, die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen. Dafür stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Diese Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Dieses Angebot können zukünftig in Niedersachsen ansässige gemeinnützige Vereine, mildtätige sowie kirchliche Vereine und Organisationen jährlich für bis zu vier Veranstaltungen nutzen. Eine Ausnahme bilden hier die niedersächsischen Sportvereine, die im LSB organisiert sind. Diese sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.

Meldung vom 18.11.2024
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