DGH&MZG
Die Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude stehen Bürgerinnen und Bürgern aus der Gemeinde Hohenhameln für private Zwecke (Familienfeiern) gegen Entgelt zur Verfügung; nicht in der Gemeinde Hohenhameln wohnhafte Personen können die Räumlichkeiten ebenfalls anmieten.
An folgenden Tagen werden die Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude grundsätzlich nicht vermietet:
- Ostern (einschließlich Ostersamstag)
- Himmelfahrt
- Pfingsten (einschließlich Pfingstsamstag)
- Heiligabend & Weihnachtsfeiertage
Die vom Rat der Gemeinde Hohenhameln beschlossenen Gebühren für die Privatnutzung von Dorfgemeinschaftshäusern und Mehrzweckgebäuden sind als "wichtige Informationen" unter dem jeweiligen Gebäude zu finden.
Reservierungsanfragen können ab sofort auch über die Online-Services gestellt werden. Folgen Sie dazu bitte dem unten aufgeführten Link.