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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Hohenhameln  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
Gremium: Ortsrat Hohenhameln
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln
Enthält Anlagen
2018/020  
    VORLAGE
   

 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 12.03.2018    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. r den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgehrt.

 

  1. r die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgehrt. Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln    DATUM: Mo, 12.03.2018    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. r den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgehrt.

 

  1. r die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgehrt. Die Anregungen des Ortsrates Hoehnhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 15.03.2018    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates folgendes:

 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt. Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

Ö 4  
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln; Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2018/021  
             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzung am 12.03.2018; Anlage zu TOP 3 (392 KB)