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Auszug - Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in der Ortschaft Hohenhameln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Beschlussvorlage wird erläutert. Der Fördermittelgeber hat grundsätzlich eine verpflichtende Vorgabe zur Errichtung eines Buskaps anstelle einer Busbucht beim barrierefreien Umbau von Bushaltestellen gestellt. Eine Ausnahmeregelung würde u. a. greifen, wenn eine Haltebucht aufgrund von längeren Pausenzeiten vorzusehen ist.
Beschluss:
- Die Maßnahmen zum Umbau der Bushaltestellen an der „Clauener Straße“ Nord- und Südseite sowie „Marktplatz“ Ost- und Westseite werden entsprechend der Vorplanung des Ingenieurbüros Metzing GmbH aus Seesen durchgeführt. Am Standort „Clauener Straße“ kommt die aus der Anlage ersichtliche Basisvariante des Wartehäuschens aus der Serie „Meilenstein“ mit seitlichen Glaswänden zur Ausführung.
- Die erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau der Haltestellen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Enthaltungen: |
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20
1
2