Bürgerinformationssystem
Auszug - Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des "Zimmerplatzes" im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vermerk: Dieser TOP wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauwesen, Natur und
Umweltschutz beraten.
FBL Bothmer erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Nach Änderung der ZILE-Richtlinie könnte die Gemeinde Hohenhameln eine Förderung von 53 % der Bruttokosten erhalten. Außerdem soll es im nächsten Jahr neben dem 15.02. mit dem 15.09. einen zweiten Antragsstichtag geben. Die Gemeinde hat darüber hinaus eine Verlängerung der Dorfentwicklung in Hohenhameln bis zum 31.12.2018 beantragt.
Dipl.-Ing. Flaspöhler vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert die vorgesehenen Maßnahmen anhand des in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis erarbeiteten Gestaltungsentwurfes.
Auf Anfrage erläutert FBL Bothmer die nach der Kostenschätzung voraussichtlich anfallenden Kosten für Anlieger und Gemeinde. Weiterhin informiert er über die seitens der Polizei vorgelegten Unfallzahlen für diesen Bereich, welche keinen Unfallschwerpunkt ausweisen, und die von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführten Verkehrszählungen für den Kreuzungsbereich B 494/K 41. Die Herstellung einer Ampelkreuzung wurde im Vorfeld der Erneuerung der OD Hohenhameln abgelehnt. Entsprechende Gespräche mit dem zuständigen Straßenbaulastträger könnten erneut geführt werden.
Der nachfolgenden kontroversen Diskussion ist zu entnehmen, dass die Durchführung dieser Maßnahme der späteren Herstellung einer Ampelkreuzung nicht entgegenstehen darf.
Ratsherr Böker regt an, die Maßnahme insgesamt noch einmal zu überdenken, und dabei alle Möglichkeiten für eine Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches abzuwägen.
Ortsbürgermeister Liebner regt eine Vertagung in die nächste Sitzungsperiode an, um die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmenteile in Bezug auf die entstehenden Kosten noch einmal zu überprüfen.
Ratsherr Goldbeck weist darauf hin, dass der Arbeitskreis abschließend über die Maßnahme beraten hat. Außerdem sollten keine Fördermittel verschenkt werden.
Der Antrag auf Vertagung in die nächste Sitzungsperiode wird bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Beschluss:
- Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage des beigefügten Gestaltungsplanes im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Markstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 |
|
Nein-Stimmen: 2 |
|
Enthaltungen: 1
|
|