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Vorlage - 2016/103
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Im Rahmen der Dorfentwicklung „Hohenhameln-Altdorf“ soll der Teilbereich der Straße „Zimmerplatz“ zwischen den Einmündungen „Marktstraße“ und „Hahnendamm“ saniert und umgestaltet werden. Es ist geplant, die vorhandene Straße mittels Vollausbau in Pflasterbauweise neu herzustellen. Aufgrund der geringen Anzahl an direkten Begegnungen zweier Busse bzw. LKW ist eine Fahrbahnbreite von 6,00 m ausreichend. Die genaue Breite zwischen den Borden wird in der Ausführungsplanung festgelegt. Im Anbindungsbereich zur Marktstraße soll der Gehweg entlang der Bundesstraße erkennbar zu der Fahrbahnpflasterung abgegrenzt werden.
Die Haltebucht der Bushaltestelle soll zurückgebaut werden und die Linienbusse zukünftig auf der Fahrbahn halten. Im Bereich des Buswartehäuschens würden ein zusätzlicher Sitzbereich sowie eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder entstehen. Außerdem soll dort eine zusätzliche Straßenleuchte aufgestellt und die vorhandene Beleuchtung auf der anderen Straßenseite ersetzt werden.
Ferner beinhaltet die Planung eine Umgestaltung der bestehenden Grünfläche. Neben einer Ergänzung mit großkronigen Bäumen entlang der Bundesstraße ist die Herstellung von beleuchteten Staudenbeeten vorgesehen. Um eine bessere Anbindung zur Bushaltestelle und zur Fußgängerampel zu erreichen, sollen fußläufige Wegeverbindungen über die Rasenfläche angelegt werden.
Der beigefügte Gestaltungsplan wurde von dem Planungsbüro Flaspöhler in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Dorfentwicklung erarbeitet.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 177.000 €. Auf dieser Grundlage könnte ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt werden. Nach der z. Zt. noch gültigen Vorschrift beträgt die Förderhöchstsumme 43 % der Bruttokosten.
Nach Abzug der Zuwendung hat die Gemeinde Hohenhameln zur teilweisen Deckung des verbleibenden Aufwandes nach Maßgabe ihrer Straßenbaubeitragssatzung Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Straße „Zimmerplatz“ um eine solche handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient. Entsprechende Beschlüsse über die Aufwandspaltung und Abschnittsbildung sind zu fassen.
Nach Bewilligung der Zuwendung wären Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage des beigefügten Gestaltungsplanes im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Markstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 177.000 €
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, siehe unten
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Zuwendung nach der ZILE- Richtlinie in Höhe von höchstens 43 % der Bruttokosten.
Straßenbaubeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zimmerplatz Gestaltungsentwurf 11-2016_1 (274 KB) |
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