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Auszug - Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe wird den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hohenhameln die Befugnis zur Verkehrsregelung bei allen gemeindlichen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen örtlicher Vereine im Sinne des NBrandSchG wie Brauchtums-, kirchliche und ähnliche Umzüge im Straßenraum der Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
2. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig