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Auszug - Jahresabschluss 2021 - Bildung von Überschussrücklagen
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Wortprotokoll |
Ausschussmitglied Böttcher erkundigt sich, ob die Überschussrücklagen komplett bei der Gemeinde bleiben oder ob der Landkreis von den Rücklagen abschöpfen kann.
Beschluss:
Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2021 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:
a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 720,20 Euro,
b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 187.770,99 Euro.
Abstimmung:
Zustimmung einstimmig