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Auszug - Neufestsetzung der Elterngebühren in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussmitglied Jacobi merkt an, dass die Mieten, Pachten und Zinsen durchaus bei der Einkommensermittlung Berücksichtigung finden sollten, da in manchen Fällen diese Beträge nicht ganz unerheblich sind.
Hierauf entgegnet Ausschussmitglied Cavalli, dass diese Thematik im nächsten Arbeitskreis "Kindertagesstätten" noch einmal mit den Trägervertretern besprochen werden sollte.
Ausschussvorsitzender Helwes führt aus, dass er in den Aufstellungen die Betreuungszeit je Stunde vermisst. Gerade diese Angabe kann als Argumentationsgrundlage dienen, wenn von Eltern die Neufestsetzung der Gebühren kritisiert wird.
Sodann empfiehlt das Gremium bei einer Gegenstimme, der Rat möge folgendes beschließen:
Beschluss:
- Ab 01.08.2017 werden die Elterngebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln nach der in Anlage 4 neufestgesetzten Sozialstaffel - getrennt nach Krippen- und Kindergartenplätzen - erhoben.
- Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen.
- Die Verbeitragung von Sonderöffnungszeiten wird in den Beträgen den neuen Krippen- und Kindergartengebühren entsprechend angepasst.
- Darüber hinaus haben die Träger der Kindertagesstätten ab 01.08.2017 die Einkommensberechnung nach dem Abrechnungsbogen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: |
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