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Auszug - Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP); Beratung über den Entwurf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vermerk: Dieser TOP wird gemeinsam mit den Ortsräten Hohenhameln und Clauen beraten.
FBL Bothmer erläutert die rechtlichen Vorgaben zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (LAP).
Dipl.-Ing. Mazur von dem Ing.-Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH stellt anhand einer Präsentation den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Hohenhameln vor.
Auftretende Fragen werden eingehend beantwortet. Im Zuge der nachfolgenden Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, bei der nächsten Fortschreibung des LAP im Jahr 2020 von dem für die Lärmkartierung zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA) auch die folgenden Straßenabschnitte untersuchen zu lassen:
- B 494 Ortsdurchfahrt Stedum-Bekum
- B 65 Ortsdurchfahrt Mehrum
- L 413 Ortsdurchfahrt Equord
- B 494 Ortsdurchfahrt Hohenhameln, östlicher Abschnitt ab Zimmerplatz bis Ortsausgang
Beschluss:
- Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Der Lärmaktionsplan wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung durch öffentliche Auslegung sowie mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig