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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Triftstraße", Ortschaft Mehrum
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig