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Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Saatzuchtbetrieb Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen  

Sitzung des Ortsrates Bierbergen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat Bierbergen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Bierbergen, Schulstraße 14 A
Ort: Mehrzweckgebäude Bierbergen, Schulstraße 14 A
2020/036 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Saatzuchtbetrieb Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsratsmitglied Pagel erläutert den Grundriss mit der zukünftigen Erweiterungsfläche der Fa. KWS Lochow. Der Plan wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Da es nach Aussage der Firma zu einer Steigerung der betrieblichen Verkehre kommen wird, spricht sich der Ortsrat dafür aus, den An- und Abfuhrverkehr nicht ausschließlich über die Straße „Kirchbergsfeld“ zu führen, sondern ggf. den auf die K 34 mündenden Wirtschaftsweg einzubeziehen.

 


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Equord vom 21.06.2018 wird aufgehoben, stattdessen wird für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln eine 43.Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. r die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Saatzuchtbetrieb Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, aufgestellt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat die KWS Lochow GmbH als Begünstigte zu tragen. Die Begünstigte erteilt den Planungsauftrag direkt an das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig