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Auszug - Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zur vorgeschriebenen Anhörung gem. § 20 Abs. 4 Nds. BrandSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der FwVO (Anlage 2), hat der Kreisbrandmeister mitgeteilt, dass der Kamerad Olliver Sander, aufgrund fehlender Lehrgänge, vorerst für ein Jahr kommissarisch ernannt werden kann.
Beschluss:
Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 1-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, kommissarisch zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig