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Auszug - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ortsbürgermeister Goldbeck berichtet über eine Mail, dass es zwingend erforderlich ist, den Hochwasserschutz der Ortslage Soßmar vollumfänglich zu berücksichtigen.
FBL Bothmer verweist auf Verfahren zur Aufstellung des B-Plans, dass über die planerische Feststellung der versiegelten Flächen innerhalb des B-Plan-Gebietes eine Berechnung des Volumens und der Abflussquote von Regenwasserrückhaltebecken automatisch erfolgt. Hieraus resultiert, dass sich die Abflussmenge des Regenwassers zwischen dem aktuellen Zustand und dem Endzustand der zu beplanenden Bebauung nicht ändern darf.
Der Ortsrat spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Hochwasserschutz für die Ortschaft Soßmar im Rahmen der Planung berücksichtigt werden soll.
Ortsbürgermeister Goldbeck regt eine Prüfung an, in Teilen des geplanten Baugebietes mehrgeschossige Bauten zu ermöglichen.
FBL Bothmer berichtet auf Anfrage, dass bereits eine Verkehrszählung im Bereich der Weberstraße im Rahmen des Planungsprozesses stattgefunden hat.
Beschluss:
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 44. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Soßmarer Tor II“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig