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Auszug - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln  

Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2022/036 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Goldbeck berichtet über eine Mail, dass es zwingend erforderlich ist, den Hochwasserschutz der Ortslage Soßmar vollumfänglich zu berücksichtigen.

 

FBL Bothmer verweist auf Verfahren zur Aufstellung des B-Plans, dass über die planerische Feststellung der versiegelten Flächen innerhalb des B-Plan-Gebietes eine Berechnung des Volumens und der Abflussquote von Regenwasserrückhaltebecken automatisch erfolgt. Hieraus resultiert, dass sich die Abflussmenge des Regenwassers zwischen dem aktuellen Zustand und dem Endzustand der zu beplanenden Bebauung nicht ändern darf.

 

Der Ortsrat spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Hochwasserschutz für die Ortschaft Soßmar im Rahmen der Planung berücksichtigt werden soll.

 

Ortsbürgermeister Goldbeck regt eine Prüfung an, in Teilen des geplanten Baugebietes mehrgeschossige Bauten zu ermöglichen.

 

FBL Bothmer berichtet auf Anfrage, dass bereits eine Verkehrszählung im Bereich der Weberstraße im Rahmen des Planungsprozesses stattgefunden hat.

 

 


Beschluss:
 

  1. r den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 44. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. r die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Soßmarer Tor II“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig