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Auszug - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Soßmarer Tor II", Ortschaft Hohenhameln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsherr Böker unterstreicht noch einmal eindringlich die Bedeutung des Hochwasserschutzes für die Ortschaft Soßmar. FBL Bothmer entgegnet, dass im Rahmen der Planung umfassende Untersuchungen zur RW-Rückhaltung notwendig werden.
Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass der Hochwasserschutz der Ortschaft Soßmar im Rahmen der Planung berücksichtigt werden soll.
Beschluss:
- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 44. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Soßmarer Tor II“, Ortschaft Hohenhameln, aufgestellt.
- Der Planungsauftrag für die Bauleitplanung wird nach einem entsprechenden Vergabeverfahren an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Honorarangebot erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig