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Vorlage - 2016/103-01
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Die Angelegenheit wurde vom Rat der Gemeinde Hohenhameln in der Sitzung am 15.12.2016 wegen weiteren Beratungsbedarfs zurück an den Ortsrat Hohenhameln verwiesen. Der Ortsrat hat sich daraufhin in einer Arbeitssitzung am 06.02.2017 nochmals mit der Thematik befasst. Das Ergebnis wurde vom Ortsrat in der Sitzung am 02.03.2017 einstimmig empfohlen.
Auf Grundlage der vom Ortsrat befürworteten Variante wurde die beigefügte Vorplanung für die Maßnahme von einem Planungsbüro erarbeitet. Dabei wurden folgende Abweichungen vorgenommen:
- In dem im Vorfeld stattgefundenen Ortstermin mit den betroffenen Nahverkehrsunternehmen haben sich diese für den Rückbau der vorhandenen Haltebucht ausgesprochen. Dadurch ergibt sich wegen des Begegnungsverkehrs eine erforderliche Straßenbreite von 7 m.
- Auf die Beleuchtung der Staudenbeete wird aus Kostengründen verzichtet.
- Die vorhandene Buswartehalle wird auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt und auf der Nordseite ein tieferer Unterstand etwa in der Mitte des Haltebereiches aufgestellt.
Die auf dieser Basis durchgeführte Kostenermittlung ergibt eine Summe von rd. 210.000 €. Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf die zusätzliche Neupflasterung der Gehwege zurück zu führen.
Die Planung muss noch mit den Straßenbaulastträgern der einmündenden Straßen (Bundesstraße 494 und Kreisstraße 35) abgestimmt werden.
- Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
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Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 15.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 550.000 EUR bei Produkt: IV 54110003
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 195.000 EUR
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, siehe unten.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Evtl. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von max. 53% der Bruttokosten.
Straßenbaubeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zimmerplatz Vorplanung (287 KB) |
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