Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2017/042
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In der Ortschaft Mehrum befindet sich die Straßenbeleuchtung in einem Abschnitt der Straße „Alter Gutsweg“ noch als Freileitung an Holzmasten. Im Zuge der Bauarbeiten zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Alter Gutsweg 9 wurde nun von der bauausführenden Firma ein Holzmast dermaßen beschädigt, dass eine Erneuerung notwendig wäre.
Da eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung in absehbarer Zeit ohnehin erfolgen würde und die Neuaufstellung eines Holzmastes wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, sollte die Erneuerung zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Das Beleuchtungskabel wurde bereits vor Jahren in diesem Abschnitt verlegt und die Leuchtenköpfe wurden im Zuge der Umrüstung auf LED-Beleuchtung erneuert.
Nach einem Angebot der Avacon AG belaufen sich die Kosten für die Fertigstellung der Maßnahme auf 6.414,14 €. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit sollte der Avacon AG der Auftrag ohne weitere Angebotsanforderung bei anderen Anbietern erteilt werden.
Bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln. Da nur die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen durchgeführt werden soll, ist ein Beschluss über die Aufwandsspaltung zu fassen. Des Weiteren ist ein Abschnitt für die öffentliche Einrichtung „Alter Gutsweg“ von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung in den Wirtschaftsweg in Richtung Regenrückhaltebecken zu bilden (siehe Anlage).
Die bereits angefallenen Kosten für die Kabelverlegung und die Erneuerung der Leuchtenköpfe in Höhe von ca. 2.100 € sind dem beitragsfähigen Aufwand hinzuzurechnen.
- Der Avacon AG wird der Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in dem Teilabschnitt der Straße „Alter Gutsweg“, Ortschaft Mehrum, in Höhe von 6.414,14 € erteilt.
- Die Teilmaßnahme „Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen“ wird im Wege der Aufwandsspaltung nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln abgerechnet.
- Für die öffentliche Einrichtung „Alter Gutsweg“ wird ein Abschnitt von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung in den Wirtschaftsweg in Richtung Regenrückhaltebecken gebildet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 6.414,14 €.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 15.000 € bei Produkt: 545100.
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ca. 4.300 €.
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abschnitt Alter Gutsweg (195 KB) |
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