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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.03.2016
2016/017  
   
   
Ö 3  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 4  
Bericht der Verwaltung    
Ö 5  
37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen; Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/032  
Ö 6  
Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen
Enthält Anlagen
2016/038  
Ö 7  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Harber a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Beschluss über die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes c) Beschluss über die Begründung
Enthält Anlagen
2016/040  
Ö 8  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter c) Satzungsbeschluss d) Beschluss über die Begründung
Enthält Anlagen
2016/042  
    VORLAGE
   

 

  1. Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.

 

  1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.

 

  1. Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Do, 09.06.2016    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

  1. Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.

 

  1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.

 

  1. Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 16.06.2016    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Beschluss:
 

  1. Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.

 

  1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.

 

  1. Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Anfragen und Anregungen, Anträge    
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)