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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Hohenhameln  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
Gremium: Ortsrat Hohenhameln
Datum: Mo, 18.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
Umgestaltung des Rathausplatzes im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln
Enthält Anlagen
2018/037  
Ö 4  
Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße "Im Hoken" und Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln
Enthält Anlagen
2018/038  
    VORLAGE
   

 

  1. Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 18.06.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. r die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln    DATUM: Mo, 18.06.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. r die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 21.06.2018    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

  1. r die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der in der Beschlussvorlage beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.

 

  1. Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.  

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3