Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln |
Gremium: |
Ortsrat Hohenhameln |
Datum: |
Mo, 18.06.2018 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:10 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
Ort: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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Umgestaltung des Rathausplatzes im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln |
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2018/037 |
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Ö 4 |
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Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße "Im Hoken" und Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln |
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2018/038 |
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VORLAGE |
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- Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 18.06.2018 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | 2 | Enthaltungen: | 1 | | |
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GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln DATUM: Mo, 18.06.2018 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 2 | Enthaltungen: | 0 |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 21.06.2018 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße Im Hoken“ wird auf Grundlage der in der Beschlussvorlage beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie gestellt.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ing.-Leistungen einzuholen, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung „Im Hoken“ ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragspflichtigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahmen wird für den westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ ein selbständig nutzbarer Abschnitt zwischen den Einmündungen zu der Hauptanlage der Straße gebildet. Die Hauptanlage der Straße „Im Hoken“ bildet einen weiteren Abschnitt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 2 | Enthaltungen: | 3 |
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